Ratingen Das Klettern auf Laternen ist verboten

Ratingen · Die städtische Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beinhaltet viele Kuriositäten.

 Kaum jemand macht es, es ist ja auch verboten: das Klettern auf Laternen.

Kaum jemand macht es, es ist ja auch verboten: das Klettern auf Laternen.

Foto: Achim Blazy

Wer vorhat, in Ratingen auf eine Straßenlaterne zu klettern, sollte dies nicht tun, wenn Ordnungsamt oder Polizei in der Nähe sind. Denn die "Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Ratingen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Ratingen" (ÖSuOVR) regelt in § 9, Absatz 2 unter anderem: "Das Besteigen von Laternen ist untersagt."

Ordnungsamtsleiterin Barbara Arndt kennt noch mehr solcher Verbote aus der Verordnung: "Mit einigen Formulierungen und Regelungen sind wir auch nicht mehr ganz glücklich. Aber damit müssen wir wohl noch ein paar Jahre leben." Was Laternenkletterer als Strafe zahlen müssten, ist nicht klar geregelt: "Hier haben die Kollegen im Außendienst aber auch Ermessensspielraum und werden es in der Regel wohl auch bei einer mündlichen Verwarnung belassen", sagt Arndt. Beträge bis 35 Euro können direkt oder per Zahlschein bezahlt werden, dann ist der Fall erledigt. Wer damit nicht einverstanden ist oder in Fällen, wo die Strafe über 35 Euro liegt, beginnt ein Bußgeldverfahren. Hier kommen dann Gebühren.

Wer die Verordnung nach einem Hinweis darauf durchsucht (ähnlich wie zum Beispiel in der Düsseldorfer Straßenordnung), dass das häufig für Ärger suchende Wildpinkeln auf Straßen und Plätzen verboten ist, der dürfte nicht fündig werden. Explizit verboten ist das "Verrichten der Notdurft" nämlich bloß in den städtischen Grünanlagen - steht zumindest in der "Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Ratingen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in öffentlichen Grünanlagen der Stadt Ratingen", oder kürzer: Grünflächenverordnung. Doch für deren Kontrolle ist nicht das Ordnungsamt zuständig, sagt Arndt: "Wir haben zwar an dieser Verordnung mitgearbeitet, für die Umsetzung ist aber das Fachamt selbst zuständig. Damit haben wir nichts zu tun." Dasselbe gilt übrigens auch für aggressives Betteln. Ein Phänomen, das gerade in der Vorweihnachtszeit immer wieder gerne zu beobachten ist. Heerscharen von mehr oder weniger organisierten Bettelbanden fallen dann in die Grünanlagen ein und stellen sich den Spaziergängern in den Weg, um Spenden zu erwirken. Stimmt nicht? Genau, denn eigentlich ist dieses Phänomen eher in der Fußgängerzone oder auf Einkaufsstraßen zu beobachten. Doch da ist es laut der "ÖSuOVR" nicht verboten. Kein einziger Satz findet sich dort dazu.

Ähnlich ist es mit den Straßenmusikern - ob gut oder schlecht, spätestens nach der vierten Version desselben Liedes wird es nervig. "Wir fahren bisher sehr gut damit, die Musiker bei Beschwerden nach einer halben Stunde 200 Meter weiter zu schicken", erklärt Wolfgang Engelhardt, Abteilungsleiter im Ordnungsamt. Doch schriftlich niedergelegt ist das in Ratingen im Gegensatz zu Düsseldorf oder Köln nirgendwo - weder das Verbot noch die Auflage. Lediglich das Spielen mit Verstärkern ist gemäß eines Landesgesetzes untersagt.

Häufig gehe es gar nicht um das Verhängen von Strafen: "Meist reichen die Präsenz und die Ansprache", sagt Barbara Arndt. Aber vor allem in Sachen Anleinpflicht für Hunde verteile der Ordnungsdienst regelmäßig Verwarn- und Bußgelder. Allerdings werde über die Erhebung von Verwarngeldern keine Statistik geführt. Verboten ist in Ratingen auch das Beschriften von Straßen, Hinweisschildern und Wartehallen, das Ausschütten von Schmutz und Abwässern, aber auch das Durchsuchen der auf Straßen und in Anlagen aufgestellten Müllbehälter oder des zur Abholung bereitgestellten Sperrgutes.

(wol)
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