Ratingen Droste: Land macht Fehler bei Flüchtlingspauschale

Ratingen · "Entgegen anders klingenden Verlautbarungen werden die Städte Heiligenhaus und Ratingen bei der Verteilung der Flüchtlingspauschale weiter benachteiligt. Flüchtlinge, die hier leben, werden bei den Landespauschalen nicht berücksichtigt, obwohl sie von den Städten Heiligenhaus und Ratingen versorgt und betreut werden", so der der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Wilhelm Droste. Nehme man die Zahlen der sogenannten Verteilerstatistik 11/2015 der Bezirksregierung Arnsberg zum Maßstab, so betrage die tatsächliche Zuweisungsquote für Heiligenhaus 120,18 Prozent und für Ratingen 104,42 Prozent. "Daraus ergeben sich negative finanzielle Folgen. Durch jeden Flüchtling, den unsere Kommunen zusätzlich über der gesetzlichen Quote aufnehmen, entgehen ihnen 7.578 Euro in 2015 und 10.000 Euro ab 2016. Der Grund für die unfaire Verteilung der Mittel liegt darin, dass sich die Pauschale nach der gesetzlichen Quote berechnet und nicht anhand der tatsächlichen Anzahl von Flüchtlingen," so Droste. Der gesetzliche Zuweisungsschlüssel berechnet sich zu 90 Prozent nach der Zahl der Einwohner und zu 10 Prozent nach der Fläche unter Berücksichtigung eventueller Kapazitäten für Landeseinrichtungen. Das Geld landet damit zu erheblichen Teilen bei den falschen Kommunen. Insgesamt 361 Kommunen in Nordrhein-Westfalen werden dadurch benachteiligt.

"Das Land muss den Fehler sofort korrigieren und schon im nächsten Jahr bei den neuen Geldzuweisungen an die Kommunen ausgleichen. Die Landesmittel müssen umgehend nach der tatsächlichen Anzahl der Flüchtlinge und nicht nach irgendeiner fiktiven Quote verteilt werden. Die Kommunen brauchen das Geld für die wirklich vor Ort zu versorgenden Flüchtlinge und nicht für irgendeine vom Innenministerium ausgedachte Anzahl an Asylbewerbern", meint Droste.

(RP)
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