Ratingen Entsorgung für Styropor ist geregelt

Ratingen · Alte Dämmstoffplatten können im Kreis Mettmann spätestens seit Anfang des Monats wieder geregelt entsorgt werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin.

 Außenwände in Deutschland erhalten vornehmlich Platten aus Polystyrol. Bekannt ist das Material als Styropor.

Außenwände in Deutschland erhalten vornehmlich Platten aus Polystyrol. Bekannt ist das Material als Styropor.

Foto: dpa

Im Fokus standen Platten aus dem Kunststoff Polystyrol, bekannt vor allem unter dem Handelsnamen Styropor. "Diesem Material wurde in der Vergangenheit HBCD als Flammschutzmittel beigemischt", erklärt Berger. Für die Verwendung dieses Stoffes, der mit vollem Namen Hexabromcyclododecan heißt, hat die EU im Jahr 2014 vor allem aus Umweltschutzgründen ein Verbot beschlossen. Dieses wird schrittweise umgesetzt. Daher enthält in Deutschland neu hergestelltes Polystyrol in der Regel kein HBCD mehr. Seit Oktober 2016 galten HBCD-haltige Dämmstoffe vorübergehend als gefährlicher Abfall. "Dadurch konnten reine Dämmstoffabfälle nicht mehr wie bislang an jeder Müllverbrennungsanlage abgegeben werden", berichtet Berger. In der Folge wurden Dachdecker und andere Handwerker von den Entsorgungsbetrieben teils abgewiesen und Abfälle nicht los. Eine Verordnung der Bundesregierung löst nun dieses Problem. Alte Dämmstoffe mit dem Brandschutzmittel HBCD werden seit dem 1. August nicht mehr als gefährlicher Abfall eingestuft und können daher ohne Sondergenehmigung entsorgt werden.

Wer sein Haus neu dämmt, sollte sich laut Berger beim Kauf von Polystyrol vergewissern, dass kein HBCD darin ist. Denn noch gelten Übergangsregelungen, die die Nutzung des Mittels in Dämmstoffen unter Auflagen erlauben.

Darüber hinaus verweist die Expertin auf Alternativen zum Kunststoff: "Platten etwa aus Holz- oder Hanffasern oder mineralische Materialien wie Steinwolle sind auch gute Dämmstoffe." Welche Lösung am besten zum persönlichen Budget passe, zu den ökologischen Ansprüchen und anderen Wünschen, sei immer im Einzelfall zu klären.

Erste Ideen dazu können zum Beispiel in der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW entwickelt werden.

Termine und Anfragen unter 02102 1017890 oder unter Tel. 0211 / 33 996 555, bzw. unter "http://www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung" .

(jün)
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