Ratingen Felderhof bietet Platz für 268 Wohnungen

Ratingen · Das Großprojekt ist noch nicht vom Tisch: Zurzeit laufen Verhandlungen zwischen der Stadt und der Deutschen Bahn.

Ratingen: Felderhof bietet Platz für 268 Wohnungen
Foto: Achim Blazy

Jochen Kral bleibt sehr gelassen. Der Technische Beigeordnete ist weiterhin fest davon überzeugt, dass das sogenannte Felderhof II-Bauprojekt trotz langwieriger und zum Teil sehr zäher Vorbereitungen realisiert wird.

Zurzeit geht es hinter den Kulissen um eine 200 000 bis 300 000 Euro teure Lärmschutzwand, die die Stadt auf einem bestimmten Grundstück der Deutschen Bahn errichten soll. Die Verhandlungen laufen, insgesamt sei man auf einem guten Weg, versichert Kral. Vereinbart sei, dass sich Investor Interboden an den Kosten für die neue Wand beteiligt. Sollte der Vertrag dann geschlossen sein, wandert die Sache wieder in den Zuständigkeitsbereich der Politik. Nicht unerhebliche Fragen tauchen auf: Wird zuerst die Wand errichtet? Oder werden zuerst die Häuser gebaut? Der Rat wird darüber zu befinden haben.

Bei gutem Verlauf könnte der Baubeginn im Frühjahr 2019 starten. Die Fläche gehört jedenfalls zu den wichtigsten Grundstücken, auf denen Häuser für Familien in kompakter Form entstehen sollen.

Das Vorhaben hatte immer wieder für Wirbel gesorgt: Die Bürger Union (BU) hatte zuletzt bemängelt, dass das Projekt, das 268 Wohneinheiten in Ratingen West vorsieht, zu groß sei. Die Vorschläge der Verwaltung seien wirklichkeitsfremd, man sei dem Investor zu stark entgegengekommen, betonte der damalige Fraktionschef Alexander von der Groeben, der allerdings betonte, dass man dieses Projekt nicht komplett ablehne. Auch die Grünen waren mit den Planungen nicht einverstanden. Mehr noch: Nach Angaben von Fraktionschef Hermann Pöhling gehört dieses Bauvorhaben nicht an diese Stelle.

Kral wiederum erklärte, dass die Deutsche Bahn der Errichtung der Lärmschutzwand grundsätzlich zugestimmt habe. Es gehe nun um die Detailplanungen. Der Rat stimmte der erneuten Offenlegung des Bebauungsplanes zu. Diese Offenlegung der Planung hat den Zweck, Bürgern und Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit zu geben, dieses Projekt aktiv mitzugestalten.

Diesem Prozess schließt sich die Prüfung der Anregungen und Stellungnahmen durch die Verwaltung an. Öffentliche und private Belange werden gegeneinander und untereinander abgewogen. Dieser Prozess vollzieht sich in vier Arbeitsschritten. Der erste Schritt ist die Sammlung und Sichtung der unterschiedlichen Anregungen. Im zweiten Arbeitsschritt werden alle relevanten Belange gewichtet. Es schließt sich der Ausgleich der relevanten Belange an. Dies ist in aller Regel eine Berücksichtigung und Einarbeitung der vorgebrachten Anregungen in die Planung. Letzter Schritt ist die Zusammenfassung des Abwägungsergebnisses. Im Regelfall trifft der Rat die abschließende Abwägungsentscheidung zusammen mit dem Satzungsbeschluss. Der steht noch aus. Der Satzungsbeschluss ist der Abschluss des Verfahrens. Beschlossen werden der Planentwurf und die dazugehörige Begründung. Nach Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan unmittelbar in Kraft - eine elementare Voraussetzung für den späteren Bau der Häuser. Aus Sicht der Stadt ist das Gelände angesichts der Marktsituation sehr attraktiv.

(RP)
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