Ratingen Firmen hoffen auf die Flüchtlinge

Ratingen · Durch den Fachkräftemangel setzen Chefs auch auf Asylsuchende. Doch die Qualifikationen reichen oft nicht aus.

 Ein Schweißer-Lehrling an der Arbeitsbank. Der Fachkräftemangel nimmt stetig zu.

Ein Schweißer-Lehrling an der Arbeitsbank. Der Fachkräftemangel nimmt stetig zu.

Foto: dpa

Die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung für die Flüchtlinge ist ungebrochen. Und auch in Firmen und Unternehmen machen sich die Chefs Gedanken, wie man die Menschen schnell in Lohn und Brot bringt. Auch der Fachkräftemangel lässt viele Unternehmer auf neue Mitarbeiter hoffen. Doch groß ist die Unsicherheit: Was ist alles zu bedenken? Bei der Arbeitsagentur im Kreis Mettmann kennt man die Probleme. Auch Unternehmensverbände geben Auskunft.

Aktuell überlegen Unternehmen auch im Kreis Mettmann und an Rhein und Ruhr, ihren Fachkräftemangel durch die Anstellung von Flüchtlingen zu decken. In der Rechtsabteilung des Essener Unternehmensverbandes (EUV) nehmen deshalb die Nachfragen von Mitgliedsfirmen zum Einsatz von Flüchtlingen merklich zu. Ulrich Kanders, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt, dass unter den Mitgliedsunternehmen bereits zwei große Unternehmen sind, die zusammengerechnet etwas über 200 Ausbildungs- und Praktikumsplätze speziell für junge Flüchtlinge bereitstellen wollen.

Aber: "Es wird schwierig sein, Flüchtlinge zeitnah in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Qualifikationen sind nach Erkenntnissen niedriger als erwartet. Rund 50 Prozent bringen gar keine formale Eignung mit, gerade einmal 16 Prozent sind Akademiker. Und das ist noch optimistisch geschätzt", so Kanders. Diese Berechnungen und die aktuelle Rechtslage machten es schwierig, ausschließlich die positiven Aspekte der aktuellen Flüchtlingsbewegung zu betonen.

Bei geflüchteten Menschen müsse grundsätzlich zwischen drei Gruppen unterschieden werden: Zur ersten Gruppe gehören die Asylsuchenden mit einer Aufenthaltsgestattung, deren Asylverfahren noch läuft. Zur zweiten Gruppe gehören die anerkannten Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis und positiv beschiedenem Asylantrag. Der dritten Gruppe zuzuordnen sind Geduldete, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber nicht abgeschoben werden können. In den ersten drei Monaten nach der Ankunft des Flüchtlings in Deutschland gilt ein grundsätzliches Arbeitsverbot. Danach folgen 15 Monate, in denen die Anstellung möglich ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Arbeitsagentur eine Vorrangprüfung durchgeführt hat. Dabei wird geprüft, ob es einen Deutschen oder einen EU-Bürger gibt, der ein Vorrecht hat, den ausgeschriebenen Job zu bekommen. "Diese Prüfung dauert circa zwei Wochen. Hat sich kein deutscher oder EU-stämmiger Bewerber gefunden, muss noch die Ausländerbehörde der Arbeitsaufnahme zustimmen. Diese Prüfung kann ebenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen", so Kanders. Ohne die Vorrangprüfung können Asylbewerber eingestellt werden, wenn sie vor Ablauf der 15 Monate bereits eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben oder geduldet sind. Etwas leichter ist es für Betriebe, überdurchschnittlich qualifizierte Flüchtlinge - etwa mit einem Hochschulabschluss in einem Engpass-Beruf - einzustellen.

Elvira Tutic ist eine von zwei Vermittlerinnen für Flüchtlinge und Asylbewerber bei der Agentur für Arbeit Mettmann: "Betriebe, die einen Flüchtling einstellen oder ausbilden möchten, können sich an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit wenden. Dieser hält eine Broschüre bereit, die die häufigsten Fragen rund um die Beschäftigung von Flüchtlingen beantwortet. Wir haben schon einige Rückmeldungen von Unternehmen aus dem Kreis Mettmann erhalten, die sich für die Einstellung von Flüchtlingen interessieren."

Die Broschüre "Potenziale nutzen - geflüchtete Menschen beschäftigen" ist auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de/Unternehmen abrufbar.

(RP)
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