Ratingen Frist für den Kanal-Check läuft am 31. Dezember ab

Ratingen · Eigentümer müssen Dichtheit nur dann nachweisen, wenn die Stadt sie dazu auffordert.

 Ein Kanal-TÜV-Fachmann prüft mit Hilfe einer kleinen Kamera, ob die Abwasserleitung unter ihm dicht ist.

Ein Kanal-TÜV-Fachmann prüft mit Hilfe einer kleinen Kamera, ob die Abwasserleitung unter ihm dicht ist.

Foto: r. Matzerath

Bestimmte private Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, die vor 1965 verlegt wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2015 auf Dichtigkeit geprüft werden. Kein Grund zur Panik für die Eigentümer, beruhigt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und warnt gleichzeitig vor unseriösen Angeboten von "Kanalhaien". Am Jahresende laufe lediglich die Prüf-, und nicht die Sanierungsfrist für Eigenheime in den nordrhein-westfälischen Wasserschutzgebieten ab: Für die Reparatur oder Erneuerung von Leitungen haben Eigentümer nach Feststellung eines Schadens zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Zeit. Die RP gibt Antwort auf die wichtigsten Fragen.

Gibt es auch in Ratingen Wasserschutzzonen? Ja, in Ratingen-Mitte, Lintorf, Eggerscheidt und West.

Müssen alle privaten Abwasserkanäle auf Dichtheit geprüft werden? Nur die privaten Kanäle, die in Wasserschutzgebieten liegen. Abwasserkanäle, die dort vor 1965 verlegt wurden, müssen bis 31. Dezember 2015 erstmals auf Dichtheit untersucht werden, erläutert Tiefbauamtsleiter Harald Mittmann (Hilden). Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2020 geprüft werden. Eigentümer müssen die Dichtheit nur dann nachweisen, wenn die Stadt sie dazu auffordert.

Was ist mit den Abwasserkanälen, die außerhalb von Wasserschutzzonen liegen? In der Landesverordnung werden nur für Wasserschutzzonen verbindliche Fristen vorgegeben. Für Gebiete außerhalb der Schutzzonen konnten die Kommunen eigene Prüffristen festsetzen. Davon hat Ratingen keinen Gebrauch gemacht.

Müssen nur Abwasserkanäle von Wohnhäusern geprüft werden? Nein, auch die Kanäle von Betrieben, die industrielles oder gewerbliches Abwasser einleiten. Wenn die Firmen in einer Wasserschutzzone liegen, müssen sie ihre Kanäle bis zum 31. Dezember 2015 überprüfen, wenn die Leitungen vor dem 1. Januar 1990 verlegt wurden. Wurden die Leitungen später verlegt, verlängert sich die Prüffrist auf den 31. Dezember 2020.

Was ist, wenn eine private Abwasserleitung undicht ist? Dann muss saniert werden, egal, ob der Kanal in oder außerhalb einer Wasserschutzzone liegt. Das schreibt das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes unabhängig vom Landeswassergesetz vor.

Informationen zum Thema Kanalsanierung in Ratingen gibt es unter im Internet unter der Adresse www.ratingen.de (Suchwort: Dichtheitsprüfung).

(RP)
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