Heiligenhaus Gartenbesitzer fordern Vertrag mit Stadt

Heiligenhaus · Aus der Kleingarten-Kolonie, deren Grundstücke der Obst- und Gartenbau-Gemeinschaft Hofermühle (OGG) gehören, soll eine baurechtlich legale Kleingartenanlage werden. Doch die Stadt lässt das Verfahren seit drei Jahren ruhen.

Gegrillte Würstchen, Kaffee und Kuchen - für die offizielle Eröffnung der Gartensaison braucht es nicht viel. Trotzdem trafen sich am Samstag zahlreiche Kleingartenbesitzer und -pächter in der Oase von Hajo Lichtenstein. Ein Thema beherrschte die Gespräche: Wie lange es wohl noch dauern wird, bis sich die Stadt in Sachen "Städtebaulicher Vertrag" bei ihnen melden wird. Denn während die Obst- und Gartenbau-Gemeinschaft Hofermühle (OGG) auf dem 32 Hektar großen Gelände geduldet wird, gibt es dafür noch keine rechtliche Grundlage. Selbst auf Anfragen, die jüngste wurde Ende Januar gestellt, kam keine Antwort. Seit drei Jahren verweist die Verwaltung auf andere Bauprojekte, die an Zuschüsse Dritter gebunden sind und deshalb Vorrang genießen.

"Doch nach drei Jahren wollen wir endlich eine Antwort haben und Klarheit schaffen", erklärt Gerd Heinrich, Vorsitzender der OGG. Schließlich hätten die Eigentümer der einzelnen Parzellen inzwischen rund 59 000 Euro für die Ausarbeitung des Städtebaulichen Vertrags in Zusammenarbeit mit Stadt und Kreis an die Anwälte bezahlt. Ohne rechtliche Grundlage würden viele auch davor zurückschrecken, weiter in ihre Parzellen und Gartenhäuser zu investieren. Und auch die Fragen der Müllentsorgung und des Landschaftsschutzes konnten so noch nicht abschließend geklärt werden.

Zur Historie: 1972 kaufte die Firma "Rothschild" von den rheinisch-westfälischen Kalkwerken in Doma das im Außenbereich gelegene Anwesen "Gut zum Hof", 32 Hektar groß. Südlich von Hofermühle entstanden nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung des "Gutes zum Hofe" westlich und östlich der Ratinger Straße Gartengrundstücke, auf denen Gartenhäuschen und Hütten errichtet wurden. Stellenweise wurden auch Campingwagen abgestellt. Eigentümer dieser Flächen ist die OGG.

2010 wurden vom Stadtentwicklungsausschuss ein Vorentwurf des Bebauungsplans und eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, der Kreis Mettmann zog seinen Beschluss zur Aufforstung zurück. Alle Eigentümer des Geländes sind als Bruchteil-Miteigentümer im Grundbuch eingetragen. 2011 gab es erneut Gespräche zwischen OGG und Verwaltung, um endgültig einen Bebauungsplan zu erstellen. Seitdem ist allerdings nichts mehr passiert. "Die Verwaltung verweist auf wichtigere Projekte, die an Gelder gebunden sind, was wir ja auch verstehen", erklärt Gerd Heinrich. Doch drei Jahre des Wartens seien genug, man wolle wenigstens ein Zeichen haben, dass es in absehbarer Zeit auf dem Areal an der Hofermühle weitergehe. Im Dezember habe der Verein den Technischen Beigeordneten Harald Flügge angeschrieben, aber keine Antwort erhalten.

Dabei war man sich 2010 im Grunde bereits einig: 85 Prozent der Gärten sollten bleiben, die übrigen liegen in besonders geschützten Gebieten und müssen entfernt werden. Gilt einmal der Bebauungsplan, könne die Stadt einfacher gegen Verstöße, etwa bei der Bebauung der Parzellen, aber auch bei der Müllentsorgung und generell im Landschaftsschutz vorgehen, hieß es damals.

Die Mitglieder der OGG warten jedenfalls mit Spannung auf die Fortsetzung in diesem schier unendlichen Verfahren. Und genießen in der Zwischenzeit den Sommer in ihren Lauben.

(cebu)
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