Heiligenhaus Grundschulkinder jetzt anmelden

Heiligenhaus · Ende Oktober gibt es in Heiligenhaus wichtige Termine für Eltern.

 In den Grundschulen gibt es auch spezielle Projektarbeit - hier geht es zum Beispiel um einen lustigen Zirkus-Workshop.

In den Grundschulen gibt es auch spezielle Projektarbeit - hier geht es zum Beispiel um einen lustigen Zirkus-Workshop.

Foto: RP-AF

Wichtige Termine stehen an: Die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder an den Grundschulen findet für das Schuljahr 2016/2017 an folgenden Tagen in der jeweiligen Schule statt: Mittwoch, 28. Oktober, zwischen 10 und 12 Uhr sowie zwischen 15 und 18 Uhr und Donnerstag, 29. Oktober, zwischen 10 und 12 Uhr. In der Regel liegen an den vorher stattfindenden Informationsabenden in den jeweiligen Grundschulen bereits Anmeldelisten aus, in die sich die Eltern eintragen können, um Wartezeiten an den Anmeldetagen zu vermeiden. Grundsätzlich ist es den Eltern freigestellt, an welcher Gemeinschaftsgrundschule oder Konfessionsschule sie ihr Kind anmelden, teilt die Stadt mit.

Allerdings besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Aufnahme lediglich in der der Wohnung nächstgelegenen Einrichtung der gewünschten Schulart. Dieser Anspruch bezieht sich auf die Wohnsitzgemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten der Schulen (§ 46 Abs. 3 SchulG). Über die jeweils nächstgelegene Schule wurden die Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder bereits informiert.

Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind an der gewünschten Gemeinschaftsgrundschule oder an einer der beiden Bekenntnisschulen anzumelden, und zwar sind dies im einzelnen: Städt. Gem.-Grundschule Gerh.-Tersteegen, Velberter Straße 106, Städt. Gem.-Grundschule Schulstraße, Schulstraße 1, Städt. Gem.-Grundschule Regenbogen, Heiligenhaus, Moselstraße 51, Städt. Ev. Grundschule A.- Clarenbach, Pestalozzistraße 16, Städt. Kath. Grundschule St. Suitbertus, Wülfrather Straße 2.

Schulpflichtig werden am 1. August 2016 alle Kinder, die bis zum Beginn des 30. September 2016 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die nach diesem Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden ("Kann-Kinder"), können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).

Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Eine Gleichbehandlung von Kann-Kindern mit schulpflichtigen Kindern im Aufnahmeverfahren kann nur gewährleistet werden, wenn sie spätestens bis zum Stichtag 15. November 2015 angemeldet werden, so die Verwaltung.

(RP)
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