Kreis Mettmann Jägerprüfung startet im April

Kreis Mettmann · Unterlagen sollten Interessenten bis spätestens 23. Februar abgeben.

Wer im April vor dem Prüfungsausschuss des Kreises Mettmann die Jägerprüfung ablegen möchte, muss seinen Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung bis spätestens 23. Februar bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises einreichen.

Dem Antrag beizufügen ist ein amtliches Führungszeugnis, das am Tag der schriftlichen Prüfung nicht älter als sechs Monate sein darf, sowie eine von der Landesvereinigung der Jäger ausgestellte Bescheinigung (nicht älter als ein Jahr) über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe (Mindestkaliber neun Millimeter).

Nachzuweisen ist außerdem die Teilnahme an einer vom Veterinäramt anerkannten Schulung zur sogenannten "kundigen Person" im Hinblick auf Kenntnisse über frei lebendes Wild sowie über den Umgang mit erlegtem Wild.

Die Jägerprüfung gliedert sich in drei Teile: Der schriftliche Teil wird am 24. April bei der Kreisverwaltung in Mettmann (Düsseldorfer Str. 26, Raum 1.601) abgehalten, die Schießprüfung findet am 25. April in Wesel statt.

Der mündlich/praktische Teil der Prüfung ist für die Zeit vom 26. bis 28. April bei der Kreisverwaltung in Mettmann vorgesehen.

Antragsformulare für die Zulassung zur Prüfung sind beim Kreis Mettmann, Untere Jagdbehörde, Düsseldorfer Str. 47 (Zimmer 4.258), 40822 Mettmann, Tel. 02104/99-1635, -1629, erhältlich. Die Formulare stehen auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-mettmann.de zum Download bereit.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort