Ratingen Jobcenter muss bei Umzügen mehr Kosten übernehmen

Ratingen · Muss ein ALG II-Bezieher umziehen, so hat das Jobcenter auch die Bereitstellungskosten eines neuen Telefon- und Internetanschlusses sowie die Kosten eines Nachsendeauftrags bei der Post zu übernehmen.

So lautet ein Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel vom 10.08.2016 (Az.: B 14 AS 58/15 R), auf den die Volkssolidarität Ratingen hinweist.

Grund für diesen Beschluss war die Klage eines Mannes, der sich von seiner Frau getrennt hat. Der Umzug wurde vom Jobcenter als notwendig anerkannt, und es wurde die Übernahme der Umzugskosten zugesichert.

Die Übernahme der Kosten für die Bereitstellung eines neuen Telefon- und Internetanschlusses und des Nachsendeauftrages wurden vom Jobcenter abgelehnt. Der Kläger sollte dies aus seiner Regelleistung zahlen. Das Bundessozialgericht war aber anderer Meinung.

Da das Jobcenter den Umzug aufgrund der Trennung als notwendig anerkannt hat, gehören auch die Kosten des Nachsendeauftrages sowie die Bereitstellung eines neuen Telefon- und Internetanschlusses zu den zu erstattenden Umzugskosten.

Denn beides sei notwendig, um nach einem Umzug die Kommunikation mit anderen Menschen, Behörden usw. aufrecht zu erhalten und gehöre daher zu den gesetzlich anerkannten Grundbedürfnissen, die bei den Hartz-IV-Leistungen zu berücksichtigen seien.

(RP)
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