Ratingen Kein Hitzefrei für Arbeitnehmer

Ratingen · Was Betriebe und Mitarbeiter tun können, um hohe Temperaturen am Arbeitsplatz zu mildern.

Hitze NRW - 15 kühle Freizeittipps der Region - Übersicht der Orte
17 Bilder

15 kühle Freizeittipps für die Region

17 Bilder
Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Die anstehende große Hitze geht vermutlich an niemandem spurlos vorüber. Man fühlt sich schlapp und will eigentlich nur noch im Schatten ruhen. Müdigkeit, Konzentrationsschwäche und Kreislaufprobleme führen dazu, dass die Leistungsfähigkeit sinkt. "Und zwar bereits ab Temperaturen von 25°C um etwa zwei bis fünf Prozent pro zusätzlichem Wärmegrad. Außerdem steigt das Risiko für einen Arbeitsunfall", so Michael Lobscheid von der IKK classic. Für Arbeitnehmer im Freien kommen Gesundheitsgefährdungen durch UV-Strahlung und hohe Ozonwerte hinzu. Doch Arbeitgeber wie Arbeitnehmer können einiges tun, um die Belastung so gering wie möglich zu halten.

Die Arbeitsstätten-Verordnung verpflichtet den Arbeitgeber, für eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur zu sorgen und Arbeitnehmer gegen direkte Sonneneinstrahlung zu schützen. "An heißen Sommertagen darf die Obergrenze von 26°C Raumtemperatur jedoch überschritten werden - einen Anspruch auf Hitzefrei gibt es für Arbeitnehmer nicht", so Michael Lobscheid.

Mobile Klimageräte und Ventilatoren können für Abkühlung sorgen, wenn die Luft in der Werkstatt oder im Büro steht. Doch diese Geräte sollten so gestellt werden, dass keine Zugluft entsteht - sonst verlassen die Mitarbeiter den Arbeitsplatz mit steifem Hals, dicker Erkältung und Bindehautentzündung. Abkühlung schafft auch intensives Durchlüften in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden. Und manche Außenarbeitsplätze lassen sich zum Beispiel durch Sonnensegel oder Sonnenschirme schützen.

Das Wichtigste bei tropischen Temperaturen ist trinken, mindestens 2,5 Liter am Tag. "Ideale Durstlöscher sind nicht zu kalte, alkohol- und koffeinfreie Getränke, wie Mineralwasser mit wenig Kohlensäure, Kräuter- und Früchtetees und verdünnte Fruchtsäfte. Ein kleines Armbad, ein kaltes, feuchtes Tuch im Nacken oder eine Gesichtsdusche mit einem kühlen Spray erfrischen zusätzlich", so Michael Lobscheid.

Absolute Pflicht für Arbeitnehmer im Freien sind Sonnenbrille, Sonnencreme und Kopfbedeckung. Textilien mit UV-Schutz (mindestens "UPF 40+") schützen besonders gut vor schädlichen Strahlen. Wenn möglich, sollten Arbeitsabläufe so organisiert werden, dass schwere körperliche Arbeiten am frühen Morgen, wenn die Ozonbelastung geringer ist, oder gegen Abend erledigt werden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort