Kreis Mettmann Kosten für Pflegebedürftige explodieren

Kreis Mettmann · Der Kreis Mettmann muss 2,4 Millionen Euro zusätzlich in den Haushalt einstellen, um Leistungen zum Lebensunterhalt sowie Hilfe bei Pflegebedürftigkeit zu finanzieren. Bürger haben kein Geld mehr, um das Altenheim zu bezahlen.

Wenn sich nach den Herbstferien der Kreistag wieder zu seiner ersten Sitzung trifft, dann werden die Politiker als erstes über Geld reden müssen. Kämmerer Martin Richter hat schon vor Wochen eine Haushaltssperre durchgeboxt, jetzt wird klar, an welcher Stelle die Kosten explodieren.

Rund 2,4 Millionen Euro mehr als geplant muss der Kreis für Leistungen zum Lebensunterhalt sowie Hilfen bei pflegebedürftigen Menschen bezahlen. Hintergrund: Der Kreis Mettmann finanziert unter anderem die Hilfe zur ambulanten und stationären Pflege, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, die Grundsicherung, die Sozialhilfe und die Unterkunftskosten für Menschen, die von Arbeitslosengeld II leben. Allein der letzte Punkt macht 100 Millionen Euro pro Jahr aus.

In den Pflegestufen 2 und 3 ist in den vergangenen Monaten "ein deutlicher Anstieg an hilfebedürftigen Personen" festzustellen.

Der Zugang in ein Altenheim erfolgt meistens erst mit einer Pflegestufe, die größer als Eins ist. Das eigene Geld der Betroffenen ist aber häufig bereits in der ambulanten Versorgung in der eigenen Wohnung eingesetzt worden, so dass bei der stationären Unterbringung geringe bis keine eigenen Mittel einschließlich Barvermögen mehr vorhanden sind. Als weiterer Kostenfaktor, der bislang nicht konkret zu planen war, erweisen sich laut Kreis die Abschlüsse der Verhandlungen über die Entgelte der Senioren- und Altenpflegeheime. Im Jahr 2015 sind alle Verhandlungen mit einer deutlichen Steigerung abgeschlossen worden, so der Kreis.

Richtig teuer wird jetzt auch die schulische Inklusion - dahinter verbirgt sich das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen. Die Fallzahlen bei den Kindern, die von Betreuern im Unterricht begleitet werden, steigen unvermindert an. Darüber hinaus werden die Begleitzeiten durch die Ausweitung von gebundenen und offenen Ganztag in der Schule erweitert, was wiederum zu höheren Fallkosten führt. Die Begleitung im Kindergarten befindet sich ebenso auf dem hohen Niveau der Vorjahre, schreibt der Kreis in der Vorlage für die nächste Sitzung des Kreistags. Hinzu kommt, dass der Kreis jetzt die laufenden Kosten für die Unterbringung von Kindern mit Behinderung in Pflegefamilien übernehmen muss. Die jährlichen Kosten pro Fall belaufen sich auf ca. 35.000 Euro.

Bereits Mitte August hatte Kreiskämmerer Martin Richter aufgrund der zu erwartenden enormen Steigerungen eine Haushaltssperre verhängt. Mit der Haushaltssperre werden zunächst alle freiwilligen Ausgaben, die noch nicht fest veranschlagt sind, um durchschnittlich zehn Prozent gekürzt.

Dies hat Auswirkungen auf Projekte wie Masterplan Neandertal, Wildgehege und Reitwege. Allerdings sind dem Kreis bei Kosten für Pflegebedürftige sowie bei der Inklusion die Hände gebunden, weil es sich teilweise um Pflichtaufgaben handelt.

(RP)
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