Kreis Mettmann Lohnsteuerabzug: Freibetrag sichern

Kreis Mettmann · Jetzt besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2017 zu beantragen. "Auch in diesem Jahr sollten alle Arbeitnehmer prüfen, ob sie durch die Berücksichtigung eines Freibetrags ihre monatliche Steuerbelastung mindern können", sagte Martin Schwabe, Leiter des Finanzamts Velbert.

Dabei weist Schwabe auf die Vorteile des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens hin. Dadurch, dass der Arbeitgeber den vom Finanzamt bestätigten Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöhe sich das monatliche Nettoeinkommen. "Arbeitnehmer können so früher über ihr Geld verfügen und müssen nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um Erstattungsansprüche mit der Steuererklärung geltend zu machen", sagt Schwabe.

Wie schon im vergangenen Jahr können Arbeitnehmer mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2017 einen Freibetrag gleich für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragen. "Sie müssen also nicht mehr jedes Jahr aktiv werden", so Schwabe. Eine einjährige Berücksichtigung ist allerdings ebenso möglich wie die spätere Änderung eines einmal beantragten Freibetrags.

Die Freibeträge sowie alle für die Berechnung der Lohnsteuer wichtigen Daten (wie zum Beispiel Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religion) werden als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert und den Arbeitgebern elektronisch zum Abruf bereitgestellt.

Übrigens: Wer für das laufende Jahr 2016 noch keinen Ermäßigungsantrag gestellt hat, kann dies noch bis spätestens zum 30. November 2016 nachholen.

(RP)
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