Ratingen Mann missbraucht Stiefsohn über Jahre - Haftstrafe

Ratingen · Drei Jahre und neun Monate Freiheitsentzug wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern: So lautete gestern das Urteil der Jugendkammer am Wuppertaler Landgericht gegen einen 44-jährigen Heiligenhauser. Dem Angeklagten war zuvor vorgeworfen worden, sich vom Sommer 2011 bis zum Oktober 2013 in 77 Fällen an seinem Stiefsohn vergangen zu haben. Immer wieder habe er den zu Beginn der Taten beinahe Elfjährigen dazu animiert, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Anfangs noch in der eigenen Wohnung des Täters in der Nordstraße. Dort sei es zu einer "Käbbelei" gekommen, inmitten derer der Angeklagte bei sich selbst und auch bei dem Jungen eine Erektion bemerkt habe. Später sei er mit der Mutter und dem Stiefsohn in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Es folgten die Eheschließung und die Geburt einer gemeinsamen Tochter.

Derweilen sei der sexuelle Missbrauch des Stiefsohnes unverändert weitergegangen, bis dieser sich mit mittlerweile 13 Jahren vom Angeklagten abgewandt habe. Der hatte zuvor eingeräumt, sich in den Jungen "verliebt" zu haben. Aufgrund dieses Erlebnisses sei ihm seine bisexuelle Veranlagung bewusst geworden. Dass der Junge sich nicht massiv gewehrt habe, können dem Angeklagten der Urteilsbegründung zufolge hingegen nicht zugutegehalten werden. "Das ist als normale vorpubertäre Neugier einzuordnen, während Sie massiv das Vertrauen ihres Stiefsohnes und auch das ihrer Ehefrau missbraucht haben", wandte sich der Vorsitzende Richter an den Angeklagten. Pädophile Neigungen wurden derweilen vom Angeklagten selbst und auch in der Urteilsbegründung ausgeschlossen.

"Wir halten Ihnen das frühzeitige und von Reue geprägte Geständnis als Strafmilderungsgrund zugute", begründete der Vorsitzende Richter Ulrich Krege die Tatsache, dass sich das Strafmaß eher im unteren Bereich für ein solches Tatgeschehen bewege. Die Kammer habe es sich bei der Urteilsbemessung nicht leicht gemacht und auch berücksichtigt, dass der Angeklagte sich umfangreich zu den Geschehnissen eingelassen habe, um seinem mittlerweile 16 Jahre alten Opfer eine Aussage vor Gericht zu ersparen. Der Jugendliche leidet in Folge des Missbrauchs mittlerweile an Depressionen und befindet sich auch wegen selbstverletzenden Verhalten in psychotherapeutischer Behandlung. Über Jahre hinweg hatte er aus Scham nicht über das Geschehene sprechen können - auch deshalb, weil der Täter sein Opfer zum Schweigen gezwungen hatte. Nachdem die Missbrauchsvorwürfe im vergangenen Jahr ans Licht gekommen waren, hatte die Ehefrau den Angeklagten umgehend aus der gemeinsamen Wohnung geworfen,

(magu)
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