Ratingen Nachtflüge: Ratinger begrüßen Urteil

Ratingen · Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Nachtflugverbot in Frankfurt lässt auch die Fluglärmgegner in Ratingen vorsichtig für die Zukunft hoffen. Ulrich Neck, Vorsitzender der "IG Waldgemeinde – Ratinger gegen Fluglärm": "Wir begrüßen das Urteil ausdrücklich. Langfristig wird die Entscheidung sicherlich Auswirkungen auf den Flugverkehr in Deutschland haben."

Ratingen: Nachtflüge: Ratinger begrüßen Urteil
Foto: dpa, Boris Roessler

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Nachtflugverbot in Frankfurt lässt auch die Fluglärmgegner in Ratingen vorsichtig für die Zukunft hoffen. Ulrich Neck, Vorsitzender der "IG Waldgemeinde — Ratinger gegen Fluglärm": "Wir begrüßen das Urteil ausdrücklich. Langfristig wird die Entscheidung sicherlich Auswirkungen auf den Flugverkehr in Deutschland haben."

Man müsse jetzt aber erst einmal die Urteilsbegründung abwarten. Denn es sei in Frankfurt vor allem gegen das "Hinterslichtführen der Bürger" durch die CDU/FDP-Landesregierung gegangen. Aber es werde bundesweit sicherlich weitere Bestrebungen stoppen, die Nachtflüge auf den Flughäfen auszuweiten. Jedenfalls sei festgestellt worden, dass Nachtflüge eine erhebliche schädigende Belastung für die betroffenen Bürger darstelle, so Neck. Das sei für ihn die wichtigste Aussage der Richter. Zu konkreten Auswirkungen auf den Flughafen Düsseldorf mochte sich Neck noch nicht äußern. Kernaussage für Düsseldorf sei, dass künftig die Auswirkungen auf die Gesundheit stärker berücksichtigt werden. Neck verwies auf die alarmierenden Aussagen zum Thema Auswirkungen des Nachtfluglärms auf die Gesundheit durch die Deutsche Herzstiftung und das Bundesumweltministerium. In Düsseldorf gebe es eine gültige Betriebsgenehmigung. Nachtflüge sind dort nicht verboten, es gilt lediglich eine Nachtflugbeschränkung: Zwischen 23 und sechs Uhr dürfen eigentlich keine Jets fliegen, sondern lediglich leichtere Propellermaschinen. Ein Ausnahmen gelten für die sogenannten Homebase-Carrier, also jene Airlines, die in Düsseldorf eine Basis unterhalten.

Auf den größten deutschen Flughafen in Frankfurt/Main kommt nach dem Urteil ein dauerhaftes Nachtflugverbot zu. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kippte gestern die vom Land Hessen ursprünglich genehmigte Regelung der Nachtflüge. Erlaubt hatte das Land durchschnittlich 17 Starts und Landungen pro Nacht zwischen 23 und 5 Uhr. Hinsichtlich der Nachtrandstunden (22 bis 23 Uhr und 5 bis 6 Uhr) wurde in Leipzig entschieden: Ab sofort dürfen in dieser Zeit nicht mehr durchschnittlich 150, sondern nur durchschnittlich 133 planmäßige Flüge stattfinden.

Auch im Landtagswahlkampf NRW wird das Thema Nachtflugverbot und Fluglärm eine Rolle spielen. Für Donnerstag, 3. Mai, 19 Uhr, hat die IG Waldgemeinde alle örtlichen Landtagskandidaten zu einer Podiumsdiskussion in den Saal der Gaststätte Jägerhof, Jägerhofstraße in Tiefenbroich, eingeladen. Neck: "Für die vom Fluglärm betroffenen Ratinger Bürger hat die Fluglärmproblematik eine wichtige landespolitische Bedeutung. Dabei ist der Aspekt der zukünftigen Entwicklung, die von der Landespolitik erfahrungsgemäß deutlich beeinflusst werden kann, von großem Interesse."

Die Pressemeldung über das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig kann man im Internet unter www.bverwg.de nachlesen.

(RP)
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