Kreis Mettmann NGG rät: Mini-Jobber sollten die jüngste Abrechnung prüfen

Kreis Mettmann · Augen auf beim Mindestlohn: Wer im Kreis Mettmann einen Minijob hat und dabei den Mindestlohn bekommt, soll die jüngste Lohnabrechnung besonders genau prüfen. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Der Grund: Zum Januar ist der gesetzliche Mindestlohn um 34 Cent auf jetzt 8,84 Euro gestiegen. "Für geringfügig Beschäftigte heißt das: entweder weniger arbeiten - oder mehr verdienen", erklärt NGG-Geschäftsführer Torsten Gebehart. Eine 450-Euro-Kraft müsse zwei Stunden pro Monat weniger arbeiten, um auf den gleichen Verdienst zu kommen, so Gebehart. Mindestlohn-Verdienern mit zehn Wochenstunden stünden am Monatsende knapp 14 Euro mehr zu.

Nach Angaben der Arbeitsagentur gab es im Kreis Mettmann zuletzt rund 46.000 geringfügig Beschäftigte - 4000 davon allein im Gastgewerbe. "Die Gastro-Beschäftigten müssen jedoch mehr als die gesetzlichen 8,84 Euro bekommen. Ihnen stehen neun Euro pro Stunde zu", betont Gebehart. Denn für das nordrhein-westfälische Gastgewerbe hat die NGG im vergangenen Jahr einen speziellen Branchenmindestlohn durchgesetzt. Köche, Kellner & Co. sollten ihre jüngste Lohnabrechnung daher besonders genau prüfen, rät die Gewerkschaft.

"Allzu oft gilt der Mindestlohn leider nur auf dem Papier", sagt Gebehart. "Noch immer tricksen viele Chefs, obwohl das illegal ist." So sei eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zum Ergebnis gekommen: Im Jahr 2015, als der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, verdiente knapp die Hälfte der Minijobber weniger als die damals vorgeschriebenen 8,50 Euro.

"Es kann nicht sein, dass die Lohnuntergrenze von so vielen Firmen umgangen wird", bemängelt die NGG Düsseldorf-Wuppertal. Dies sei nicht nur ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz, sondern auch ein "Schlag ins Gesicht" vieler Beschäftigter, deren Einkommen damit erstmals spürbar steigen sollte.

Die NGG hatte sich nach eigenen Angaben seit vielen Jahren für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns eingesetzt. Zusätzlich zum Lohn-Check plädiert die Gewerkschaft für mehr Mindestlohn-Kontrollen in den Betrieben. Die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll müsse ihr Personal dafür kräftig aufstocken, fordert Gebehart: "Wer ein Gesetz verabschiedet, muss auch dafür sorgen, dass es umgesetzt wird. Nur so kann man schwarzen Schafen wirksam das Handwerk legen."

(RP)
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