Heiligenhaus Stadt bekämpft Ratten - und das ist teuer

Heiligenhaus · 70.000 Euro sind in Heiligenhaus bis 2018 fällig. Gemeinden im Kreis zahlen zusammen eine Million Euro.

Die Ursachenforschung ist vergleichsweise leicht: "Wenn Ratten auf Grundstücken oder in Häusern gesichtet und gemeldet werden, dann wurden sie meist von Essenresten angezogen", sagt Fachbereichsleiterin Kerstin Plambeck. Aktuell könne allerdings nirgends von einer Rattenplage in der Stadt die Rede sein. Trotzdem brauchte es eine Dringlichkeitsentscheidung des Rates zu diesem Thema. Denn anders als die Ursachenforschung ist die Rattenbekämpfung eine komplizierte und teure Angelegenheit.

"Die auf die Stadt Heiligenhaus entfallenden Kosten betragen circa 53.670 für Köder in Kanälen sowie für den öffentlichen Bereich weitere 16.610 Euro." So lasen es die Ratsmitglieder. Die Summe bezieht sich auf Heiligenhaus und auf den Zeitraum von zwei Jahren.

Valentina Hajdukow, Abwasserexpertin der Stadt, hat einfache Tipps parat, die vor den unerwünschten Nagern in Haus und Garten schützen: "Auf keinen Fall gekochte Essensreste auf dem heimischen Kompost entsorgen. Und auf keinen Fall Essenreste im WC herunterspülen." Dass sich überhaupt Ratten anlockender Unrat in den Kanalschächten befände, habe unter anderem technische Gründe: "Es wird im langjährigen Vergleich weit weniger Wasser verbraucht. Das heißt, die Kanäle werden nicht mehr so durchgespült wie früher." So ist in der Ratsdrucksache unter anderem die kuriose Formulierung zu finden, Kanalschächte seien "sichere und warme Wohnzimmer" für Ratten.

Das soll sich ändern, aber dafür brauchte es einen ellenlangen formalen Vorlauf. Denn die kreisangehörigen Städte und der Kreis Mettmann arbeiten seit Jahren in der Rattenbekämpfung zusammen. Grundlage für die Zusammenarbeit ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung. So gab es schon im vergangenen Jahr einen Beschluss, der allerdings umgehend kassiert werden musste, nachdem ein Sachverständiger geplante Methoden und Preiskalkulation geprüft hatte. Der Experte informierte auch darüber, dass die Arbeit der Schädlingsbekämpfer in jüngster Vergangenheit einem erheblichen Wandel unterzogen wurde. Kontaktgifte sind jetzt grundsätzlich verboten. Es wurden Risikominderungsmaßnahmen eingeführt, die unter anderem die mehrfache Nachbelegung jeder Köderstelle erforderlich machen. Eine ordnungsgemäße Rattenbekämpfung ist mit den in der Vergangenheit zugrunde gelegten Parametern alleine rechtlich nicht mehr möglich.

Ebenso informierte der Sachverständige, dass die Art der jetzigen Bekämpfungsmaßnahmen ineffektiv und in keiner Weise nachhaltig ist. Bedingt dadurch, dass hauptsächlich aufgrund von Befallsmeldungen an Einzeladressen Köder ausgelegt werden, wird die Population selbst nicht verringert - es wird nur das einzelne Tier bekämpft. Eine Eindämmung von Infektionsherden könne so nicht erreicht werden.

Neben der Bekämpfung auf Privatgrundstücken erfolgt noch eine sporadische Belegung von 6000 Kanalschächten kreisweit im Jahr (es gibt rund 76.000 Schächte). Derzeit werden die vorgeschriebenen Risikominderungsmaßnahmen bei der Rattenbekämpfung nicht berücksichtigt. Nach Maßgabe des Infektionsschutzgesetzes sind jedoch die Städte verpflichtet, Gesundheitsschädlinge zu bekämpfen, sofern die Gefahr besteht, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden.

Kreisweit soll die Rattenbekämpfung auf eine neue gemeinsame Grundlage gestellt werden. Unter anderem sollen in jedem zweiten Kanal und auf öffentlichen Grünflächen Köder ausgelegt werden.

(RP)
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