Heiligenhaus Stadt will Gebühren für Gräber anheben

Heiligenhaus · Der städtische Friedhof ist für die Kommune seit Jahren ein Zuschussgeschäft. Notwendige Investitionen müssen verschoben werden.

 Die Grabstellen auf dem städtischen Friedhof werden vermutlich im nächsten Jahr teurer.

Die Grabstellen auf dem städtischen Friedhof werden vermutlich im nächsten Jahr teurer.

Foto: Achim Blazy

Der städtische Friedhof an der Friedhofsallee schreibt seit Jahren rote Zahlen. Im Jahr 2013 stand ein Minus von 107.981,32 Euro in den Büchern, 2015 sogar von 118.307,02 Euro. Dabei waren die Gebühren für Gräber, deren Vorbereitung und für Umbettungen bereits mehrfach angehoben worden, zuletzt in diesem Jahr.

Doch die weiterhin schlechte finanzielle Entwicklung ist für die Verwaltung erneut ein Grund zum Handeln. Für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hat die Verwaltung deshalb eine weitere neue Gebührensatzung erarbeitet, die im nächsten Jahr in Kraft treten soll. Das Resümee: Fast alle Gräber werden teurer. Damit soll der Friedhof in Zukunft möglichst kostenneutral betrieben werden können.

Die finanziellen Defizite hatte in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass auf dem Friedhof von zwingend notwendigen Investitionen Abstand genommen wurde. Die Kosten für die Grundflächenunterhaltung wurden so gering wie möglich gehalten. Dabei hätten die Wege dringend saniert und die Grünflächen neu bepflanzt werden müssen. Doch da das Geld fehlte, hat die Stadt lediglich verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen umgesetzt.

Im April 1967 erfolgte auf dem städtischen Friedhof die erste Beisetzung. Seitdem hat sich einiges verändert auf dem 36.500 Quadratmeter großen Areal mit etwa 13.500 Quadratmetern Grabflächen. Michael Borowski, damals noch Leiter der Technischen Betriebe, berichtete von einer sich verändernden Bestattungskultur. "Es wandelt sich immer mehr von der Erdbestattung zur Urnenbestattung." Der Trend setzt sich fort. Die Nachfrage nach Urnengräbern steigt weiterhin, gleichzeitig sinkt die die Nachfrage nach Wahl- und Reihengräbern. Entsprechend sollen nun die Gebühren angepasst werden:

- Wahlgräber statt bisher 1700 sollen sie künftig 2000 Euro kosten.

- Urnenwahlgräber sollen künftig 1500 statt bisher 1100 Euro kosten.

- Die Gebühren für Reihengräber sollen von 1250 auf 1500 Euro steigen.

- Ein Urnenreihengrab soll künftig 1000 statt bisher 900 Euro kosten.

- Sinken sollen dagegen die Gebühren für anonyme Urnenreihengräber, und, zwar von 1350 auf 1200 Euro und für teilanonyme Urnenreihengräber mit Stele von 1600 auf 1400 Euro.

Darüber hinaus werden auch weitere anfallende Gebühren erhöht wie beispielsweise die Bearbeitung von Anträgen, sei es zur Aufstellung eines Grabmals oder auf eine Steineinfassung.

Mit der anstehenden Gebührenerhöhung liegt die Stadt Heiligenhaus immer noch kreisweit im Mittelfeld. Beispiel Wahlgrab: Das würde in Heiligenhaus künftig 2000 Euro kosten, in Wülfrath dagegen 3750 Euro und in Monheim 2150 Euro. Deutlich darunter liegen die Preise dagegen in den Städten Ratingen (1337 Euro), Erkrath (1798 Euro) und auch Langenfeld (1475 Euro).

Mit dem neuen Gebührenkatalog hofft die Stadt, die Defizite auszugleichen. Denn dies ist eine Vorgabe des Kommunalabgabengesetzes NRW.

Über die Gebührensatzung wird abschließend der Rat der Stadt Heiligenhaus in seiner letzten Sitzung des Jahres am Mittwoch, 7. Dezember entscheiden.

(RP)
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