Ratingen Tag des Rauchmelders: Kleine Geräte retten Leben

Ratingen · Heute ist bundesweiter Rauchmeldertag. Die Kampagne "Rauchmelder retten Leben" und die Feuerwehren weisen die Bürger daraufhin, dass neben der Installation auch die regelmäßige Wartung von Rauchmeldern erforderlich ist.

 Joachim Herbrand, Abteilungsleiter "Vorbeugende Gefahrenabwehr und Einsatz", mit einem verbrannten Rauchmelder, der in Ratingen Leben gerettet hatte.

Joachim Herbrand, Abteilungsleiter "Vorbeugende Gefahrenabwehr und Einsatz", mit einem verbrannten Rauchmelder, der in Ratingen Leben gerettet hatte.

Foto: feuerwehr

Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich immer noch jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent der Betroffenen ersticken an giftigen Rauchgasen. Funktionsfähige Rauchmelder könnten ihr Leben retten. Es gibt sie schon ab zehn Euro überall zu kaufen.

Moderne Brandmelder, zu erkennen am Qualitätszeichen Q, haben Batterien, die bis zu zehn Jahre halten. Danach sollte man sie wegwerfen, denn je älter sie werden, desto sensibler reagieren sie und lösen auch schon mal Alarm aus, wenn in der Küche gekocht wird. Anbringen sollte man sie deshalb sowieso nicht in der Küche (zu viel Dampf), sondern "in jedem Schlafzimmer, im Wohnzimmer, denn da stehen die Geräte, und im Flur", rät die Feuerwehr.

Der laute Alarm des Rauchmelders (auch Rauchwarnmelder, Brandmelder oder Feuermelder genannt) warnt die Bürger auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft den Betroffenen den nötigen Vorsprung. So können sie sich und die Familie noch in Sicherheit bringen. Rauchmelder haben schon häufig Leben retten können.

Ein Beispiel: In einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses am Röntgenring war ein Topf mit Gummisaugern für Babyflaschen angebrannt. Gegen 1.10 Uhr waren die Eltern durch den Alarm eines Rauchmelders aus dem Schlaf gerissen worden. Aufgrund des Rauches in der Wohnung war der Treppenraum nicht mehr erreichbar. Zusammen mit dem Baby brachten sie sich auf der Dachterrasse in Sicherheit. Gemeinsam mit einem weiteren Hausbewohner wurden sie von der Feuerwehr mit der Drehleiter unverletzt geborgen.

Es besteht übrigens Einbaupflicht in Wohnungen, die nach dem 1. April 2013 errichtet oder genehmigt sind, für bestehende Wohnungen bis zum 31. Dezember 2016. Verantwortlich für den Einbau sind die Eigentümer.

(RP)
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