Heiligenhaus Was der Kanal kosten kann

Düsseldorf · Das Landeswassergesetz verlangt, bis Ende 2015 im Erdreich oder unzugänglich verlegte Schmutz- und Mischwasserleitungen auf ihre Dichtheit überprüfen zu lassen. Der Infoabend plus Expertenvortrag beim Bürgerverein Hetterscheidt zu diesem Thema stieß auf größtes Interesse.

Toilettenspülung, Badewanne, Waschmaschine: Auf welchem Weg das Abwasser in den Kanal und später zur Kläranlage gelangt, ist meist keine Frage mehr. Es sei denn, es fließt mal nicht mehr ab. Jetzt aber kommt auf Grundstückseigentümer ein anderer Grund zu, der eine Überprüfung der hauseigenen Abwasserleitungen notwendig macht. Das Landeswassergesetz NRW verlangt, bis Ende 2015 im Erdreich oder unzugänglich verlegte Schmutz- und Mischwasserleitungen auf ihre Dichtheit überprüfen zu lassen.

Der Bürgerverein Hetterscheidt nahm das Gesetz zum Anlass, im Rahmen der Monatsversammlung über das Thema zu informieren. Die Versammlungsstätte war über den letzten Platz hinaus besetzt. Harald Noster von der gleichnamigen Velberter Fachfirma erläuterte Grundlegendes und beantwortete die Fragen der Gäste. Die Fragen drehten sich um nach altem Stand der Technik erbaute Rohrkonstruktionen und den damit teilweise verbundenen Bestandsschutz sowie die Kosten für Prüfungen und Sanierungen. "In der Regel reicht eine Kanalfernaugenuntersuchung – kurz KFU – aus. Also eine Überprüfung der Leitung mit einer aufwendigen Kamera. Das dürfte zwischen 400 und 600 Euro kosten und muss von zertifizierten Firmen durchgeführt werden." Eine Liste mit entsprechenden Firmen bietet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite (www.lanuv.nrw.de) an. Möglich seien auch Druckuntersuchungen mit Luft oder Wasser, die aber deutlich teurer und nicht unbedingt notwendig seien. Werden optische Schäden am Leitungssystem entdeckt, müssen diese behoben werden.

Das kann mitunter teuer werden. Eine der günstigsten Varianten ist das sogenannte "Inliner-Verfahren". Dabei wird eine Art Schlauch in das Rohrsystem eingeblasen und mit der Wand verklebt. Er härtet aus und bildet so eine neue, stabile Leistungswand. "Hier muss nach allgemeinen Angaben mit Kosten von rund 400 bis 600 Euro pro Meter gerechnet werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Preise bis 2015 steigen werden." Die minimale Verkleinerung des Durchmessers um vier Millimeter stelle baurechtlich kein Problem dar. Eine Alternative, die je nach Schaden sogar unumgänglich sein kann, ist die offene Sanierung. Hier wollten die Experten keine Kostenschätzung abgeben, da diese je nach Oberfläche und Rohrlänge sehr stark variieren können. Sie lägen aber über den Kosten für andere Verfahren.

Das Gesetz sieht zwar grundsätzlich eine Frist bis Ende 2015 vor, hat den Kommunen aber eine Möglichkeit zur Verlängerung gelassen, die in der Satzung festgelegt werden muss. Heiligenhaus hat davon Gebrauch gemacht und für die Straßenzüge unterschiedliche Prüffristen bis maximal 2022 festgesetzt. Die Liste dazu kann im Bürgerbüro eingesehen werden.

(RP)
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