Analyse Wer Schulleiter wählt - und wer nicht

Heiligenhaus · Drei Schulen in Heiligenhaus stehen vor Umbrüchen: Sie bekommen neue Leiter. Bei deren Wahl haben die Stadt als Schulträger und die Schulkonferenzen eine Kröte zu schlucken. Rat und Gremien sind nach einer Schulrechtsänderung außen vor.

Die Gesamtschule Heiligenhaus, die Grundschule in Hetterscheidt und die katholische Grundschule St. Suitbertus bekommen im neuen Schuljahr neue Leiter, für die langjährigen Leiterinnen Gabriele Arnsmann, Dorothea Roth und Christa Markus ist Schluss.

Drei prägende Rektorinnen zu ersetzen, ist an sich schon kein Selbstläufer. In den drei Fällen haben Schulausschuss und Rat der Stadt außerdem Gelegenheit, ein rechtlich neues System bei der Bestellung von Schulleitern kennenzulernen. Man könnte sagen: Die Mitglieder der städtischen Gremien dürfen sich entspannt zurücklehnen, denn die Musik spielt anderswo - bei der Entscheidung über die neuen Schuleiter gibt es vor Ort kein direktes Mitbestimmungsrecht mehr.

"Das bisherige Wahlrecht der Schulkonferenz und das Zustimmungs- bzw. Vetorecht des Schulträgers entfallen", sagt Schulamtsleiterin Renate Dubbert. Sie hat den Schulausschuss über die Formalien informiert.

Aus dem Schulministerium heißt es zu dem Verfahren auf Anfrage: "Die Neuregelung war erforderlich, da die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung die vorherige Regelung in wesentlichen Teilen für rechtswidrig erklärt hatte. Das frühere Wahlrecht (Schulkonferenz) und das Vetorecht (Schulträger) hatten nach den hierzu ergangenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts NRW das Letztentscheidungsrecht des Dienstherrn unzulässig eingeschränkt. Die Letztentscheidung über eine Besetzungsentscheidung muss immer bei der zuständigen Schulaufsicht liegen."

Gefragt sind die Schulpolitiker vor Ort dennoch: Schulkonferenz und Schulträger nehmen nun beide im Wege einer Anhörung am Besetzungsverfahren teil und können zu den Bewerbern Stellung nehmen. Die zuständige Bezirksregierung trifft dann unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen die Auswahlentscheidung.

In Düsseldorf geht man die Sache gründlich an. So gib es bereits jetzt eine kleine Zwischenbilanz. Und der Plan sieht, laut Ministerium, so aus: "Die geänderten Regelungen gelten für Besetzungsverfahren, die seit dem 1. Januar 2016 eingeleitet werden." Das Schulministerium hat hierzu die Handreichung erstellt ("Verfahren zur Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern"). Die Neuregelung wird über drei Jahre, bis Anfang 2019, ausgewertet. Ergebnis: Nach einer ersten Zwischenabfrage bei den Bezirksregierungen im Januar 2017 konnten etwa 97 Prozent der nach neuem Recht laufenden Verfahren in Übereinstimmung mit den Wünschen von Schulkonferenzen und Schulträger, besetzt werden. Den Schulkonferenzen und dem Schulträger ist weiter die Möglichkeit gegeben, Bewerber anzuhören und Vorschläge zu machen. Die "Handreichung" hält aber auch fest: Die Gremien vor Ort müssen dies nicht tun.

(RP)
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