Ratingen Zum Abschuss frei gegeben

Ratingen · Die Schonzeit für Ringeltauben wird aufgehoben. Im Kreis Mettmann dürfen sie nun bejagt werden. Landwirte klagen über große Schäden.

Wenn man die Landwirte im Kreis Mettmann fragt, was sie von Tauben halten, kommt meist nur eine Antwort: "Die sollen sich vom Acker machen". In diesem Fall gilt der Spruch wortwörtlich, denn vor allem die Ringeltaube stürzt sich gerne auf die frisch ausgebrachte Frühjahrssaat. In Schwärmen fallen die Tauben über die Äcker her und verursachen oft Schaden in Höhe von mehreren Tausend Euro.

Besonders wählerisch sind sie nicht. Die Ringeltauben bevorzugen Gemüse, Bohnen, Erbsen und Obst. Doch auch Getreide, Zuckerrüben, Mais und Raps verschmähen sie nicht. Darüber hinaus hinterlassen sie auf den Feldern Exkremente. Eine Versicherung, die den Landwirten den Schaden ersetzt, gibt es nicht. Natürliche Feinde? Hat die Ringeltaube auch nicht. Aufgrund der hochtechnisieren Landwirtschaft findet sie reichlich Nahrung und vermehrt sich schnell. Um die Population einzudämmen, wird deshalb die Ringeltaube von Jägern abgeschossen. Die Schonzeit für Ringeltauben in Nordrhein-Westfalen beginnt am 21. Februar und endet am 31. Oktober eines jeden Jahres. In dieser Zeit kümmern sich die Tauben unter anderem um ihren Nachwuchs.

Doch die Schonzeit ist bereits im vergangenen Jahr aufgehoben worden, um die Vermehrung der Tauben in den Griff zu bekommen. In den 74 Jagdrevieren im Kreis Mettmann wurden 2015 nur in der eigentlichen Schonzeit 4452 Ringeltauben abgeschossen. Im gesamten Jagdjahr 2014/15 sind 6837 Ringeltauben erlegt worden.

In diesem Jahr soll die Schonzeit erneut aufgehoben werden. Darauf einigte sich jetzt der Jagdbeirat in seiner jüngsten Sitzung. "Auf die Taube wird nur geschossen, wenn sie in Schwärmen unterwegs ist", sagte Gerd Spiecker, Vorsitzender der Kreis Jägerschaft im Kreis Mettmann. Man gehe davon aus, dass brütende Tiere so nicht abgeschossen werden.

Der Naturschutzbund in Nordrhein-Westfalen (NABU) spricht sich gegen die Jagd auf Ringeltauben aus. Weil der Großteil der Population entgegen Tierschutz und EU-Vogelschutzrichtlinie während der Brutzeit geschossen wird, verhungern zahlreiche Küken. Deshalb fordert der NABU, die Befugnis der unteren Jagdbehörde, das Jagen der Vögel innerhalb der Schonzeit aufzuheben. Der NABU spricht sich darüber hinaus auch für die Streichung der Ringeltaube aus dem Jagdrecht aus. Im Kreis Mettmann ist die Ringeltaube nicht das einzige Federvieh, das bejagt wird. In der Statistik 2014/2015 werden 1354 Aaskrähen, 427 Elstern, sechs Lachmöwen und 17 Waldschnepfen in der Rubrik Jagdstrecke genannt, dazu kommen 16 Grau- und 119 Kanadagänse.

(RP)
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