Remscheid 2018: Wichtige Änderungen aus Verbraucher-Sicht

Remscheid · Womit 2018 zu rechnen ist - die Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten Änderungen im Blick. Zum BeispielRiester-Sparer und Hartz IV-Bezieher, Rentner sowie Trennungskinder. Unterm Strich bringt das Jahr 2018 für fast alle mehr Geld. Und auch der Finanzminister will Steuerzahler schonen, denn die sogenannte kalte Progression wird abgeschwächt. Zudem werden Grundfreibetrag und Kinderfreibeträge erhöht. Ein Plus von zwei Euro winkt beim Kindergeld. Ferner soll das neue Tarifpartnermodell ab dem Jahreswechsel mehr Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersvorsorge motivieren. Wer ein neues Auto kaufen will, sollte das vor dem 1. September tun: Denn durch die neue Norm zur Abgasmessung fällt die Kfz-Steuer danach möglicherweise höher aus.

Zu den Änderungen 2018 zählen zudem das Aus für Tarifverträge unter Mindestlohn, höhere Zurechnungszeiten für künftige Bezieher einer Erwerbsminderungsrente und der Mutterschutz für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen. Aber auch Menschen mit Behinderungen haben mit dem "Budget für Arbeit" ab dem Jahreswechsel bessere Chancen auf Teilhabe.

Für Urlauber bringt der 1. Juli 2018 Änderungen. Im neuen Pauschalreiserecht gibt es mehr Verbraucherschutz beim Buchen von Reiseleistungen. Andererseits gibt es auch Verschlechterungen: Erst wenn der Veranstalter den Reisepreis nach der Buchung um mindestens acht Prozent anhebt, kann der Urlauber künftig noch kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten.

Bei Online-Abodiensten fällt der digitale Schlagbaum: Kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme, Sport oder Musik lassen sich ab 20. März auch im EU-Ausland nutzen. Fürs Streamen ohne EU-Grenzen dürfen die Anbieter keine zusätzlichen Gebühren erheben.

Auch im Finanzsektor gibt es Neues, etwa Echtzeitüberweisungen in der Eurozone und das Aus für Aufschläge beim Bezahlen mit Kreditkarte. Klartext ist künftig angesagt, wenn Banken Kredite mitsamt Restschuldversicherungen andienen. Und bei Kapital- Lebensversicherungen werden umfassende Informationen festgeschrieben, damit Versicherungsnehmer deren Wert realistisch einschätzen können. Wer Blaumann oder PC als Arbeitsmittel kauft, kann künftig 800 statt bislang 410 Euro als geringwertige Güter bei der Steuer geltend machen.

Der neue Verbraucherbauvertrag legt für angehende Bauherren ab Januar ein solides rechtliches Fundament: detaillierte Baubeschreibungen, begrenzte Abschlagszahlungen und ein Widerrufsrecht sind dabei tragende Wände für mehr Verbraucherschutz.

(red)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort