Remscheid 38.000 Euro - Stadt klagt gegen Nachzahlung

Remscheid · Rentenversicherer beanstanden Werkvertrag.

Die Stadt muss 44.000 Euro an Beiträgen zur Sozialversicherung nachzahlen. Das ist das Ergebnis einer Betriebsprüfung der Rentenversicherer. Die größte Summe von gut 38.000 Euro bezieht sich auf den Vertrag mit dem früheren Leiter der Städtischen Galerie, Professor Oliver Zybok. Zybok arbeitete bis zum 31. Dezember 2014 als Kurator. Er organisierte die Ausstellungen in der inzwischen geschlossenen Städtischen Galerie. Die Stadt sicherte sich die Zusammenarbeit mit dem künstlerischen Leiter durch einen Werkvertrag. Nach Angaben von Kulturdezernent Christian Henkelmann sei man damals der Auffassung von Zybok gefolgt, dass es nirgendwo in Deutschland einen Kurator gebe, der als Künstler beschäftigt wird. Das bedeutete, das Zybok die Beiträge für seine Sozialversicherung selber übernimmt. Die Prüfer der Rentenversicherung sahen das nun anders. Sie bewerteten den Werksvertrag als regulären Arbeitsvertrag. Sie sehen die Stadt in der Pflicht, die fehlenden Beiträge für die Künstlersozialkasse nachzubezahlen. Damit ist die Stadt aber nicht einverstanden. "Wir haben eine andere Rechtsauffassung", sagt Kulturdezernent Henkelmann. Eine Arbeitsrechtskanzlei geht nun gegen die Zahlungsverpflichtung vor. Da es keinen Aufschub bei der Prüfung der Sozialversicherungsbeiträge gibt, muss die Stadt aber sofort bezahlen. Die Ausgaben werden aus dem Gesamtpersonalkostenbudget gedeckt.

Auch die Honorarverträge der Musik- und Kunstschule sind nach der Prüfung zu berichtigen. Lehr- und Unterrichtsverträge dürfen künftig nicht mehr unbefristet oder automatisch verlängernd erteilt werden, heißt es. Die Stadt will damit verhindern, dass sich langjährige Honorarkräfte in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einklagen.

(RP)
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