Remscheid Betreuer prüft Klage gegen OB

Remscheid · Der Betreuer einer Behinderten aus Lennep will OB Wilding in den USA verklagen. Sie hafte für Fehler in der Verwaltung. Unterlaufen seien diese in der Bearbeitung eines Antrags auf ein persönliches Budget der Frau.

 Thomas Bräutigam betreut die Lenneperin Cordula Otterson. Sie lebt in ihrem Bungalow auf dem Hasenberg. Zurzeit kümmert sich eine Krankenschwester, die mit im Hause lebt, um die Behinderte.

Thomas Bräutigam betreut die Lenneperin Cordula Otterson. Sie lebt in ihrem Bungalow auf dem Hasenberg. Zurzeit kümmert sich eine Krankenschwester, die mit im Hause lebt, um die Behinderte.

Foto: Nico Hertgen

Thomas Bräutigam erhebt schwere Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung. Sie habe in der Bearbeitung eines Antrags auf ein "trägerübergreifendes persönliches Budget" einer 57-jährigen Lenneperin mit schwerer Behinderung Fehler gemacht, das Verfahren verschleppt und so einen möglichen Tod der Frau billigend in Kauf genommen. Als Betreuer versucht er nun, die Rechte von Cordula Otterson durchzusetzen – mit schweren Geschützen.

"Ich prüfe eine zivilrechtliche Klage gegen OB Wilding wegen Verstoßes gegen Menschenrechte. Es geht um Millionen", sagte er im Gespräch mit der BM. Nicht in Remscheid, sondern in den USA – wegen der Aussicht auf höhere Schadensersatzansprüche. Begründung: Er berufe sich auf internationales Recht, auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung: Sie können wählen, ob sie in einem Heim oder zu Hause leben möchten.

Schwere epileptische Anfälle

"Ich möchte hier bleiben. Nicht weg. Hier geht es mir gut", sagt Cordula Otterson. Das Sprechen fällt ihr schwer. Nach einem Schlaganfall erlitt die ehemalige Lehrerin schwere epileptische Anfälle, einmal beinahe mit Todesfolge, berichtete Bräutigam. Ohne die Hilfe einer Krankenschwester würde sie allein in ihrem Bungalow nicht zurechtkommen. Pflegedienst, Ergotherapeutin und Logopädin kommen ins Haus, um mit ihr zu arbeiten.

Weil die Anfälle wiederkehren könnten, möchte Bräutigam eine 24-Stunden-Betreuung bei den Trägern (Krankenkasse, Stadt) durchsetzen – über den Antrag auf ein "trägerübergreifendes persönliches Budget", das per Gesetz ermöglicht wurde. Der Antrag sei im Januar bei der Stadt eingereicht worden. Sie habe den Antrag an die Krankenversicherung weitergereicht "statt die Zuständigkeit zu klären", kritisiert Bräutigam. Erst als das Sozialgericht Düsseldorf urteilte, dass die Stadt zuständig sei, sei der Antrag bearbeitet worden. Am Ende stand der ablehnende Bescheid. Begründung: Die Behinderte könne angemessen in einer Tagespflege betreut werden. Dagegen legte Bräutigam Widerspruch ein. Inhaltlich und zur beabsichtigten Klage könne die Stadt keine Stellung nehmen, sagte Petra Hellmann-Wien, Leiterin des Amtes Soziales und Jugend, auf Nachfrage. "Wir sind in einem ordentlichen Verfahren und warten auf Begründung des Widerspruchs." Der Bescheid basiere auf Gutachten, die den individuellen Hilfebedarf der Frau ermittelten. Dem Antragsteller seien darin Wege aufgezeigt worden, wie die Frau versorgt werden könne. "Alles, was erforderlich war, haben wir geprüft."

(RP)
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