Kommentar Das Recht des Staates

Remscheid · Das Kirchenasyl ist problematisch, weil sich die Kirche damit außerhalb der staatlichen Rechtsordnung stellt. In dem Hastener Fall wirkte es hilfreich, denn es schützte einen jungen Menschen vor einer Abschiebung, die vor dem Hintergrund eines nur wenige Monate später einsetzenden massenhaften Flüchtlingszustroms als falsch erscheint. Engagement und Ausdauer der Hastener Gemeinde hatten Erfolg. Doch sind die Gemeinden gut beraten, vom Kirchenasyl nur äußerst sparsamen Gebrauch zu machen. Denn ob ein Flüchtling anerkannt wird, entscheidet allein der Staat.

bernd.bussang@bergische- morgenpost.de

(RP)
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