Remscheid Die wichtigsten Tipps zum Gebrauchtwagen-Kauf

Remscheid · Thomas Bliss, stellvertretender Obermeister der Kfz-Innung, rät, bei der Autosuche immer jemanden mitzunehmen.

Thomas Bliss und Marek Biemann führen einen Neu- und Gebrauchtwagenhandel.

Thomas Bliss und Marek Biemann führen einen Neu- und Gebrauchtwagenhandel.

Foto: Jürgen moll/Archiv

Wer vom schicken Cabrio oder dem praktischen Familienkombi träumt und nicht unbedingt zum Neuwagen greifen will, dem bietet der Gebrauchtwagenmarkt zahlreiche Alternativen. Ob im Internet oder vor Ort, eine kleine Checkliste, worauf man als Käufer achten sollte, hat der Kfz-Meister Thomas Bliss (55) für die BM zusammengestellt.

Ist das künftige Gefährt erst gefunden, rät Thomas Bliss: "Immer eine zweite Person zur Besichtigung mitzunehmen." Natürlich sei es von Vorteil, wenn sich die Begleitperson mit Autos auskenne, aber das müsse sie nicht unbedingt, denn allein eine zweite "neutrale" Meinung zu haben, helfe schon enorm, sagt der Fachmann. Er ist stellvertretender Obermeister der Remscheider Kfz-Innung: "Beim Autokauf sind immer sehr viele Emotionen im Spiel, das geht mir genauso. Da schaut man als Käufer schnell über das ein oder andere hinweg. Deswegen nehme ich auch gerne meine Frau mit. Die zweite Person ist meist etwas abgeklärter und bohrt nochmal nach." Den Laien rät Bliss grundsätzlich zum Kauf beim Händler: "Bei einer Privatperson bekomme ich zwar einen vermeintlich günstigeren Preis, aber dafür gibt es auch keine Garantie und man geht damit auch ein höheres Risiko ein." Beim Händler hingegen werde man fachlich gut beraten und erhalte eine Garantie von mindestens sechs Monaten. Sollte in dieser Zeit etwas am Auto kaputt gehen, muss der Händler für die Reparatur sorgen.

Doch egal ob von privat oder Händler, Folgendes sollte der Fahrzeuginteressent immer beachten: Fahrzeugpapiere vorzeigen lassen. "Man sollte dabei prüfen, ob der Verkäufer identisch mit dem Fahrzeughalter ist. Wenn nicht, handelt es sich - auch bei Privatpersonen - um einen Händler."

Die Vorbesitzer eines Fahrzeuges spielten eine ebenso große Rolle. Ein Fahrzeug, das in gewerblicher Nutzung war, etwa im Fall einer Fahrschule oder eines Pflegedienstes, "wurde häufiger von mehreren Leuten gefahren, meist auch im Stop- and-Go-Verkehr als etwa das Auto einer älteren Dame, die es nur für ihre Einkäufe nutzt." Somit sei die Gefahr größer, dass ein gewerblich genutztes Auto leichter kaputt geht, erklärt Bliss. Er betreibt mit Geschäftspartner Marek Biemann einen Neu- und Gebrauchtwagenhandel in Remscheid.

Ebenso wie die Fahrzeugpapiere sollte man sich TÜV-Berichte und das Serviceheft vorzeigen lassen. "Wenn es sich um ein Unfall-Fahrzeug handelt, sollte man sich auch die Reparatur-Rechnungen vorlegen lassen." Ein gutes Zeichen sei es, wenn Wartungen und Reparaturen von Fachwerkstätten durchgeführt wurden.

Optisch sollte der interessierte Käufer natürlich auf Schäden achten. "Hagelschäden sind für Laien nicht immer auf den ersten Blick sichtbar und bei der Karosserie sollte auf die Spaltmaße von Türen und Hauben geschaut werden." Sind Spaltmaße verzogen, hatte das Auto definitiv einen Unfall. "Außerdem sollte man immer auf eine Probefahrt bestehen und beim Fahren auf ungewöhnliche Geräusche achten."

Beim Kaufvertrag schließlich sollten alle im Verkaufsgespräch zugesicherten Eigenschaften auch festgehalten werden. "Es bringt nichts, wenn der Verkäufer versichert, dass es sich um einen unfallfreien Wagen handele, es aber nicht schriftlich festgehalten wird", warnt Bliss vor mündlichen Versprechen.

Denn sollte sich nach Kaufvertragsabschluss herausstellen, dass der Wagen doch einen Unfall hatte, könne der Käufer juristisch nicht dagegen vorgehen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort