Remscheid Ein Wachmann zum Schutz der Bäume

Remscheid · Ab einem Umfang von 1,20 Metern dürfen Bäume nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Markus Berger berät.

 Markus Berger berät Bürger in Remscheid, die beabsichtigen, einen Baum zu fällen.

Markus Berger berät Bürger in Remscheid, die beabsichtigen, einen Baum zu fällen.

Foto: Nico Hertgen

Remscheid ist ein grünes Pflaster. "Doch schaut man vom Rathausturm auf die Stadt, sieht man immer noch Bereiche, wo Grün fehlt. Deshalb können wir uns gar nicht leisten, mit unseren Bäumen leichtfertig umzugehen", sagt Wolfgang Putz, Leiter des städtischen Umweltamtes.

Die örtliche Baumschutzsatzung, über die seit einer Woche Markus Berger als Mitarbeiter der Stadtverwaltung wacht, ist daher ein wichtiges Instrument, um Bäume nicht unkontrolliert Axt und Motorsäge preiszugeben. Die Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne.

In Bergers Aufgabenbereich fallen damit sowohl die Überprüfung der Bauakten als auch Beratung der Bürger. "Oft gibt es Irritationen, ob die angegeben Maße Baumumfang oder -durchmesser betreffen", stellt der diplomierte Gartenbau-Ingenieur fest. Richtig ist, dass Bäume ab einem Umfang von 120 Zentimetern - gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden - der Baumschutzsatzung unterliegen und damit nicht ohne Genehmigung der Behörde gefällt werden dürfen. Führt man sich vor Augen, dass dies ungefähr einem Durchmesser von 30 Zentimetern entspricht, fällt auf, dass der Stamm gar nicht so besonders dick sein muss, um besonders geschützt zu sein.

Auf der sicheren Seite ist man, wenn der Umfang als erstes einmal gemessen wird. Beträgt er weniger als 120 Zentimeter, bedarf es keiner Genehmigung. Übersteigt das Messergebnis diese Zahl, empfiehlt sich ein Anruf bei Markus Berger. In solchen Fällen vereinbart er auch Ortstermine, um den Baum in Augenschein zu nehmen. Ist er nicht krank, sondern den Besitzer bewegen andere Gründe, warum er weichen soll, müsse von Fall zu Fall entschieden werden.

"Das ist eine Aufgabe, die auch Fingerspitzengefühl verlangt", findet Amtsleiter Putz. Wer zum Beispiel argumentiert, dass ein Baum zu viel Tageslicht wegnehme, wird mit dieser Einschätzung nicht unbedingt Gehör finden. Es kommt darauf an, wie sehr und wie lange die Wohnräume durch Blätter und Äste verdunkelt werden. "Natur ist eben Natur. Da muss man abwägen", sagt Markus Berger.

Auf jeden Fall empfiehlt es sich, im Zweifelsfall vor der Entscheidung "Fällen - ja oder nein" den Fachmann bei der Stadtverwaltung zu befragen. Wird die Baumschutzsatzung nämlich missachtet, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren drohen. Auch die Aufforderung, Ersatzanpflanzungen vorzunehmen, ist möglich. Im Bezug auf die Überprüfung von Baugenehmigungsverfahren obliegt Markus Berger die fachliche Begutachtung, ob Bäume einer Baumaßnahme zum Opfer fallen müssen.

"Manchmal gibt es ja die Möglichkeit, Baupläne zu verändern, um Bäume zu erhalten", sagt Wolfgang Putz. Was sagen da wohl die Menschen im Südbezirk, die sich sehr gegen die Fällung des alten Baumbestands zugunsten eines Discounterneubaus im Mannesmann Park gewehrt haben? "Wenn rechtlich ein Anspruch auf Baugenehmigung besteht, dann besteht gleichzeitig auch der Anspruch auf Entfernung von Bäumen", schränkt Putz ein.

Insofern sei an der Aussage "Baurecht bricht Baumrecht" schon etwas Wahres dran.

(bona)
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