Wuppertal Abgewählter Dezernent erklärt Widerspruch

Wuppertal · Die Stadt Wuppertal hat Post vom Anwalt des vom Stadtrat abgewählten Dezernenten für Bürgerbeteiligung bekommen. Demnach geht Panagiotis Paschalis (SPD) nicht gegen seine Abberufung durch den Ratsentscheid vor, den der Paragraf 77 der Gemeindeordnung NRW beschreibt. Demnach handelt es sich bei der Abberufung um eine politische Entscheidung, die inhaltlich nicht begründet werden muss.

Nach Informationen dieser Zeitung beruft Paschalis sich auf ein Urteil des BVG aus dem Jahr 1992. Es hat damals entschieden, dass eine Abberufung nicht das Ziel verfolgen dürfe, den Abberufenen für die pflichtgemäße Ausübung seines Amtes zu bestrafen. Paschalis hatte das von ihm beendete Kfz-Behördengeschäft mit dem Bochumer Leasingunternehmen ASS als Ursache seiner Demission genannt.

Beobachter rechnen damit, dass der Fall im Herbst erledigt und der Weg für einen Nachfolger frei sein wird. Welche Ressorts der oder die Neue betreut, ist offen. Fest steht, dass er oder sie über die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst verfügen muss.

(ll)
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