Wuppertal Das Land zahlt Millionen für Leerstand

Wuppertal · Das Art-Hotel und ein Trakt der Klinik Bergisch Land sind offiziell als Unterkünfte für Flüchtlinge ausgewiesen - aber derzeit nicht belegt. Die Mietverträge laufen trotzdem weiter. Und sie sind langfristig abgeschlossen worden.

 Einstmals war es ein normales Hotel, dann wurde es zu einem Flüchtlingsheim umgewandelt. Zurzeit tut sich dort allerdings gar nichts. Die letzten Flüchtlinge wurden Anfang Dezember aus dem Art Hotel verlegt.

Einstmals war es ein normales Hotel, dann wurde es zu einem Flüchtlingsheim umgewandelt. Zurzeit tut sich dort allerdings gar nichts. Die letzten Flüchtlinge wurden Anfang Dezember aus dem Art Hotel verlegt.

Foto: Anna Schwartz

Wenig los ist seit Wochen im ehemaligen Art-Hotel. Die Flüchtlingsunterunterkunft des Landes, eine sogenannte Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE), ist unbewohnt und das schon seit Anfang Dezember 2017. Organisatorische Gründe gibt das Land dafür an. Die Miete ist aber trotzdem fällig. 72 000 Euro zahlt Düsseldorf dafür monatlich an den Eigentümer der Immobilie, die Bethe-Stiftung. Die verwende die Einnahmen "zu 100 Prozent für Projekte der Stiftung", wie Gründer Erich Bethe erklärt. Das Geld fließe vor allem in die Arbeit für Flüchtlinge.

Ebenfalls leer steht ein ehemaliger Trakt der Klinik Bergisch Land in Ronsdorf. Auch den hat das Land seit Ende 2016 angemietet, als Stand-by-Einrichtung, für derzeit monatlich gut 80 000 Euro. Bewohnt war das Gebäude offenbar noch gar nicht.

Braucht das Land diese Einrichtungen überhaupt noch? Es gibt einige kritische Stimmen, die fragen, ob 150 000 Euro monatlich allein in Wuppertal für nicht genutzte Einrichtungen gerechtfertigt sind. Das Art Hotel war für bis zu 600 Plätze umgebaut worden. Voll belegt war es nie. Seit gut zweieinhalb Monaten ist es leergeräumt. Wie lange noch? "Zu der Frage, ob absehbar wieder mehr Flüchtlinge als zuletzt nach NRW kommen werden, kann die Bezirksregierung keine Aussage treffen", heißt es dazu aus Düsseldorf. "Ungeachtet dessen gilt, dass die ZUE kurzfristig wieder in Betrieb genommen werden könnte." So einfach würde das Land auch gar nicht aus dem Pachtverhältnis kommen: Der Mietvertrag läuft bis zum 30. November 2025. Dem Land stehe ein Sonderkündigungsrecht zu, dann sei aber eine pauschale Abfindung an den Vermieter fällig. "Mit Blick auf die Dauer des bestehenden Mietvertrages und der Vielzahl der bis dahin unabsehbaren Einzelfallgestaltungen ist eine Aussage zu der Frage, ob das Land in naher Zukunft von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht, zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich."

"Das einem sowas als Steuerzahler nicht gefällt, dürfte klar sein", sagt Heckinghausens Bezirksbürgermeister Christoph Brüssermann (CDU). "Es ist keine Frage, dass solche Fälle kein wirtschaftlicher Umgang mit Steuergeld sind", sagt Bärbel Hildebrand vom Bund der Steuerzahler NRW. Eine Bewertung sei aber nicht ganz einfach. "Das Problem liegt unseres Erachtens darin, dass die Situation 2015 schwierig war, weil das Land nicht abschätzen konnte, in welchem Zeitraum wie viel Schutzsuchende noch nach NRW kommen würden.", so Hildebrand.

"Nun war aber nicht ernsthaft damit zu rechnen, dass über zehn oder 20 Jahre tausende von Menschen kommen würden, so dass Mietverträge über zehn oder gar 25 Jahre definitiv zu lang waren." Die Folgen sehe man jetzt. "Bei der Entscheidung, welche Unterkünfte im ,Stand-by-Modus' beibehalten werden sollen, muss die Wirtschaftlichkeit geprüft werden." Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler NRW komme es jetzt darauf an, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen.

(RP)
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