Wuppertal "Enteignungen wären nicht gerechtfertigt"

Wuppertal · Der Verein Seilbahnfreies Wuppertal bereitet sich auf einen langwierigen Rechtsstreit vor.

 So sehen die Seilbahngegner den Überflug der Seilbahn.

So sehen die Seilbahngegner den Überflug der Seilbahn.

Foto: Verein

Der Verein Seilbahnfreies Wuppertal hat sich nach eigenen Angaben in den vergangenen Wochen in der Struktur und Satzung darauf vorbereitet, die Wahrung der Rechte der Vereinsmitglieder auf dem Rechtsweg durchsetzen zu können. Für die ersten Schritte seien bereits hinreichend Gelder gesammelt worden. Für ein langfristiges gerichtliches Verfahren hätten Vereinsmitglieder als auch einige Wuppertaler Unternehmer bereits Unterstützung zugesichert, so Antonino Zeidler, Professor Marc Gennat und Kai Koslowski für den Vorstand des Vereins Seilbahnfreies Wuppertal.

In der Sitzung am 20. Februar entscheidet der Stadtrat über den Grundsatzbeschluss zum Seilbahnprojekt. Eine der Entscheidungsgrundlagen für die Politiker wird neben einem vorliegenden Bürgergutachten eine rechtliche Stellungnahme sein.

Der Verein weist darauf hin, dass die Umsetzung der Seilbahnpläne nicht ohne Zwangsenteignungen durchführbar sei. Zu diesem Ergebnis komme auch die rechtliche Stellungnahme, die dem Stadtrat vorliegt. Wörtlich heißt es in einer Stellungnahme des Vereins dazu: "Man könnte das allerdings im Gutachten von Dr. Hagmann (Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB mit Sitz in Münster, d. Red.) fehlende Bewerten der Voraussetzungen zum Enteignen von Wuppertaler Bürgern - wozu nicht nur die noch ausstehende Kosten-Nutzen-Betrachtung der standardisierten Bewertung gehört, auch als 'dröhnendes Schweigen" bezeichnen. Dies sollte die Entscheidungsträger, insbesondere den Rat der Stadt Wuppertal, stutzig machen, werden Ihnen doch relevante Aspekte für eine fundierte Entscheidung vorenthalten".

Rechtsanwalt Jochen Heide hatte im Auftrag der Seilbahngegner bereits im Februar auf 60 Seiten die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet. Nach seiner Einschätzung könne aus der nun vorgelegten Stellungnahme nicht der Schluss gezogen werden, "die Seilbahn sei juristisch machbar". Nach Einschätzung des Gutachters Dr. Hagmann seien bisher nur keine absoluten Planungshindernisse erkennbar. Hagmann könne aber nicht ausschließen, dass später solche Verfahrenshindernisse erkannt werden müssen. Der wesentliche Unterschied im Rechtsgutachten des Vereins zu jenem der Stadt bestehe darin, dass "zumindest auf der Grundlage der bisher bekannten Sachverhaltsinformationen ein erhebliches öffentliches Interesse nicht vorliegt, das die für den Bau der Seilbahn in der jetzigen Trasse notwendigen Enteignungen rechtfertigen könnte".

(RP)
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