Wuppertal Neues Gesetz wird teuer für die Stadt

Wuppertal · Alle minderjährigen Kinder bis zum Alter von 18 Jahren (bisher zwölf Jahre) sollen ab Januar 2017 einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Bund und Länder einigten sich im Oktober darauf, dass auch die Kinder von Alleinerziehenden bis zum 18. Lebensjahr davon profitieren sollen. Stadtkämmerer Johannes Slawig (CDU) begrüßt die Entscheidung im Grundsatz. Die Änderung dürfe aber nicht allein zu Lasten der Städte gehen. In Wuppertal müssten statt bisher drei Millionen Euro ab 2017 jährlich zwischen acht und neun Millionen Euro ausgezahlt werden.

"Außerdem müssten wir zehn zusätzliche Stellen schaffen - mit weiteren Kosten von rund 500 000 Euro im Jahr", sagt der Stadtkämmerer. Er sieht den Haushaltausgleich in Gefahr. "Der Deutsche Städtetag und das Bündnis "Für die Würde unserer Städte" fordern Bund und Land zu einer gerechteren Lastenverteilung auf", so Slawig. Mit einer Erhöhung der Grundsteuer werde er auf diese Entwicklung nicht reagieren", kündigte er an.

(RP)
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