Wuppertal Rechts vor links auf der Nordbahntrasse?

Wuppertal · Ein Urteil des Landgerichts zu einem Unfall vor gut einem Jahr auf dem Panoramaradweg Niederbergbahn in Velbert sorgt jetzt in Wuppertal für Diskussionen unter Radfahrern. Stadt und Wuppertal-Bewegung bleiben aber entspannt.

 Kreuzende Radwege gibt es auf der Nordbahntrasse eigentlich nicht. Und bei den Zuwegungen gilt, so denken viele, die Rechts-vor-links-Regelung nicht.

Kreuzende Radwege gibt es auf der Nordbahntrasse eigentlich nicht. Und bei den Zuwegungen gilt, so denken viele, die Rechts-vor-links-Regelung nicht.

Foto: Andreas Fischer

Rechts vor links auf der Trasse? Ein Urteil des Landgerichts Wuppertal hat jetzt für Diskussionen in der Radlerszene gesorgt. Dabei ging es zwar um einen Unfall auf dem Panoramaradweg Niederbergbahn, der von Wülfrath über Velbert nach Heiligenhaus führt. Die Entscheidung könnte aber, so mutmaßen einige, auch Auswirkungen auf die Nordbahntrasse haben.

Hintergrund: Radfahrer A - der spätere Kläger - war mit seinem Fahrrad auf dem Panoramaradweg, ebenfalls eine ehemalige Bahntrasse, unterwegs. An einer Stelle, wo dieser von einem anderen Radweg gekreuzt wird, kam Radfahrer B von rechts. Nachdem dieser, so ist in den Ausführungen des Gerichts nachzulesen, nach rechts geschaut hatte, ob vielleicht ein weiterer Radfahrer C dort fährt, und auf den Panoramaradweg auffuhr, kam es zur Kollision. Da Radfahrer A davon ausging, Vorfahrt gehabt zu haben, ging er vor Gericht. Seine Hauptbegründung: Es sei eigentlich gar keine Kreuzung gewesen, da der kreuzende Radweg viel schlechter ausgebaut sei als der Panorama-Radweg. Zudem hätte es sogar Pfosten dort gegeben, die Radfahrer B zum langsamer fahren angehalten hätten. Also sei er - Radfahrer A - bevorrechtigt gewesen, Radfahrer B habe ihm die Vorfahrt genommen.

Eine Argumentation, der sich aber weder das Amtsgericht Velbert, noch später das Landgericht Wuppertal - Radfahrer A hatte Berufung eingelegt - anschlossen. Auch auf Radwegen - sofern es keine anderweitige Regelung durch Verkehrszeichen gibt - gelte rechts vor links.

Was bedeutet dieses Urteil für die Nordbahntrasse? Nichts, sagt die Stadtverwaltung. Radwege, die die Nordbahntrasse kreuzen, gebe es nicht, heißt es aus dem Presseamt. Es handele sich eher um Zuwegungen - die keine Vorfahrt hätten. Deshalb sei auch eine Extra-Beschilderung nicht notwendig.

Dem schließt sich auch Carsten Gerhardt, Chef der Wuppertal-Bewegung, an. Zumal auf einem langen Stück der Trasse ein Radler, der auffahren will, "erst einmal auf dem Fußweg landet". Das passiert zum Beispiel am Bahnhof Mirke. Ein Punkt, den auch Christoph Grothe von der IG Fahrradstadt anführt, warum auf der Nordbahntrasse kein rechts-vor-links gelte.

Grothe, der auch den Panoramaradweg gut kennt, räumt aber ein, dass das Urteil schon kurios sei. Über eine Rechts-vor-links-Regelung dort habe er sich noch nie Gedanken gemacht. Die Zufahrten, die auf den Panoramaradweg seien aus seiner Sicht meist eher Pfade oder Waldwege. Aber, so sagt er noch einmal, "selbst so etwas haben wir ja bei der Nordbahntrasse nicht". Deshalb gehe er davon aus, dass das Urteil Wuppertal nicht betreffe.

Etwas vorsichtiger ist Klaus Lang, Vorsitzender des ADFC Wuppertal/Solingen. "Wir sind uns da nicht so sicher." Die Problematik solle beim nächsten Arbeitskreistreffen, zu dem auch Vertreter der Stadt kommen, auf jeden Fall erörtert werden.

Roland Huhn, Referent Recht des ADFC in der Bundeszentrale, warnt davor, das Thema zu den Akten zu legen. Auch wenn er kein Freund von zusätzlichen Schildern sei, sei das vielleicht für einzelne Auffahrten zur Nordbahntrasse eine mögliche Lösung. Dass es sich nämlich ausschließlich, um "Zuwegungen", wie die Stadt sie sieht, und keine Radwege handelt, müsse unter Umständen geprüft werden.

(RP)
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