Wuppertal Weihnachtsmarkt: Stadt muss eine GmbH gründen

Wuppertal · Weihnachtsmärkte gehören zur festen Ausstattung der Innenstädte in der Vorweihnachtszeit. Es werden Millionenumsätze erzielt, und vor allem der Einzelhandel profitiert von der verkaufsfördernden Stimmung in den Fußgängerzonen.

Die große Bedeutung der mehrwöchigen Märkte erklärt, warum im Rathaus schon zum Jahresbeginn über die Ausrichtung des Elberfelder Marktes 2017 diskutiert wurde. In großer Runde trafen sich Verwaltung und IG 1, die Interessengemeinschaft der Elberfelder Einzelhändler. Man kam dabei zu folgendem Ergebnis: Die Stadt wird eine Markt GmbH gründen, um so sicherzustellen, dass der Weihnachtsmarkt 2017 in Elberfeld stattfindet.

"Es läuft darauf hinaus, dass eine städtische Tochter den Markt 2017 übernehmen wird", sagt Stadtsprecherin Martina Eckermann. Die Entscheidung liegt beim Rat. Da die Organisation von Weihnachtsmärkten einen langen Vorlauf hat und die Zeit drängt, steht die Abstimmung in der nächsten Sitzung am 20. Februar auf dem Plan.

Die Ratsmitglieder entscheiden auf der Grundlage eines Gutachtens, das die Wuppertaler Marketing GmbH bei der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (Ludwigsburg) in Auftrag gegeben hat. Sollte der Gutachter ihr die notwendige Wirtschaftlichkeit bescheinigen, dann könnte die Markt GmbH der Ausweg für die Stadtverwaltung aus einer vertrackten Situation sein. In den vergangenen 34 Jahren war der Elberfelder Weihnachtsmarkt für die Stadt ein Selbstläufer, denn die Cultura GmbH und die IG 1 übernahmen die Organisation. 2016 kündigte die IG 1 aber an, einen anderen Partner mit ins Boot zu nehmen, worauf sich die Cultura GmbH bei der Stadt auf ihre Rechte als der eigentliche Veranstalter berief. Dieses Recht nahm aber auch die IG 1 für sich in Anspruch. Beide Parteien kündigten juristische Schritte an, sollten sie bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Laut Stadtsprecherin Martina Eckermann ist die Frage des Veranstalters inzwischen geklärt. Handlungsbedarf besteht für die Stadt ohnehin, weil die Europäische Union im April 2016 Verordnungen erlassen hat, die eine Ausschreibung bundes- oder EU-weit erforderlich macht, "wenn die Stadt diese Aufgabe nicht selbst übernimmt", sagt Eckermann. Genau das will die Stadt im Elberfelder Fall jetzt tun, denn käme es zu einer Einstweiligen Verfügung, hätte sie aufschiebende Wirkung.

(ab)
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