Remscheid Hartz IV - Stadt liegt mit ihren Mietpreisgrenzen richtig

Remscheid · Hamburger Beratungsunternehmen hat 8000 Vermieter für Mietwerterhebung angeschrieben. Miete soll "angemessen" sein.

Die Stadt Remscheid hat den Empfängern von Sozialhilfe in der Vergangenheit keine zu hohen Kosten für die Unterkunft erstattet, hat aber zugleich auch die Bemessungs-Grenzen nicht zu niedrig angesetzt. Die von einem Hamburger Beratungsunternehmen erstellte Mietwerterhebung kommt aktuell zu Ergebnissen, die je nach Personenzahl pro Mietwohnung leicht über oder unter den bisherigen Richtwerten liegen.

Das Sozialgesetz gibt vor, dass die Miete "angemessen" sein soll. Was das im Einzelfall bedeutet, das haben die Experten in einem sehr aufwendigen Verfahren erarbeitet, bei dem neben den Wohnungsgesellschaften wie LEG oder Gewag auch 8000 kleine Vermieter angeschrieben und befragt wurden. Der Rücklauf war mit 31 Prozent sehr hoch, weil auch die Vermieter natürlich wissen wollen, ob sie mit ihren Mieten richtig liegen.

Die auf dieser Basis festgelegten Obergrenzen für ein sogenanntes Schlüssiges Konzept liegen für eine Person mit einer Wohnung mit bis zu 50 Quadratmetern Fläche bei 335,50 Euro, bei drei Personen (bis 80 Quadratmeter) werden bis zu 525,60 Euro Kaltmiete akzeptiert.

Die Stadt betont, dass jeder Einzelfall geprüft wird. Eine zu hohe Miete müsse nicht zwangsläufig auch bedeuten, dass die Mieter die Wohnung verlassen müssen. Mietern, die hier Sicherheit wollen, rät die Stadt, ihre Mitarbeiter anzurufen, damit diese eine Wirtschaftlichkeitsberechnung anstellen können. Das Konzept bedeutet aber auch für die Stadt Rechtssicherheit. Sollten Bezieher von Hartz IV klagen, weil sie die Mietkostengrenze der Stadt anzweifeln, hat die Stadt nun eine empirische Grundlage für ihre Haltung. Die CDU hatte angeregt, dass die Stadt ein Schlüssiges Konzept erstellt.

(RP)
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