Remscheid Keine Reinigung, keine Gebühr - Stadt prüft Antrag

Remscheid · Wegen der Bauarbeiten an der Ringstraße können die Kehrmaschinen nicht wie gewohnt fahren.

Seit Mitte des Jahres arbeiten die Bauarbeiter vor der Haustüre von Joachim Offermann (70). Der Lenneper wohnt mit seiner Frau an der Ringstraße 26. Verdruss bereitet ihm nicht nur die nach seiner Beobachtung nur zögerlich vorangehenden Arbeiten an der Fahrbahn. Offermann fragt sich auch, wofür er in diesem Jahr Straßenreinigungsgebühren zahlen soll. Vor seiner Haustüren seien die Kehrmaschinen der TBR lange nicht mehr vorbeigefahren. Keine Leistung, kein Geld. Oder?

Grundsätzlich haben die Bürger keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Gebühren. So steht es im Paragrafen acht der Straßenverkehrsordnung. Nach Auskunft von Geschäftsbereichsleiter Michael Sauer bei den Verkehrsbetrieben gibt es aber Ausnahmen. Wenn eine Straße länger als drei Monate gesperrt ist, können die Anwohner mit einem Nachlass bei den Gebühren rechnen.

Sauer macht darauf aufmerksam, dass die Ringstraße während der Bauphase nicht vollständig gesperrt gewesen sei, sondern der Verkehr mit einer Einbahnstraßenregelung gelenkt werde. Dennoch besteht Hoffnung, dass es für einige Anwohner eine Entlastung geben wird. "Wir überprüfen, in welchen Bereichen die Kehrmaschinen fahren konnten, und in welchen nicht", sagt Sauer. Die Stadtwerke bekommen von den Fahrern eine genaue Auflistung ihrer Strecken. Anhand der gesammelten Daten lässt sich genau nachvollziehen, welche Bereiche tatsächlich gesäubert wurden. Sauer zufolge handelt es dabei um eine Einzelfallprüfung. Das brauche aber seine Zeit.

Joachim Offermann hat sich bei den Technischen Betrieben bereits schriftlich gemeldet. Sein Straßenabschnitt wird überprüft, sagt Sauer. Seine Nachbarn und die Anwohner der Ringstraße müssten sich aber nicht noch mal bei der TBR melden. "Wir machen das für alle", sagt Sauer. Sollten die Bedingungen für eine Reduzierung der Gebühren erfüllt sein, bekomme das Steueramt der Stadt Nachricht. Der Grundsteuerbescheid, in dem die Straßenreinigungsgebühren enthalten sind, werde dann entsprechend geändert.

(RP)
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