Remscheid Mieter kommen nur schwer früher aus Mietvertrag
Remscheid · Mieter haben in aller Regel kein Recht, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden und auszuziehen - auch dann nicht, wenn sie einen so genannten Nachmieter gefunden haben, der bereit ist, das Mietverhältnis nahtlos fortzusetzen bzw. in den alten Mietvertrag einzutreten.
Anders ist dies, so der Mieterverein Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung, wenn sich Mieter und Vermieter bei der Nachmietefrage einig sind oder wenn im Mietvertrag ausdrücklich eine so genannte "Nachmieterstellung" vereinbart wird. Ausnahmsweise darf auch dann ein Nachmieter gestellt werden, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kriterien hierfür, so der Mieterbund, sind streng.
Wer einen unbefristeten Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen kann, hat praktisch nie einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihn vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlässt. Voraussetzung ist vielmehr, dass der Mieter beispielsweise über einen qualifizierten Zeitmietvertrag oder einen Kündigungsausschluss noch lange Zeit an das alte Mietverhältnis gebunden wäre, wenn er nicht die Möglichkeit bekommt, über einen Nachmieter aus dem Mietvertrag "auszusteigen".