Remscheid Mord an Geliebter sollte ein Dienst für die Familie sein

Remscheid · In dem wieder aufgerollten Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal gegen einen 52-jährigen Remscheider und einen Mann (58) aus Nachrodt-Wiblins sagte am Dienstag eine Richterin aus, die als Beisitzerin im ersten Verfahren fungiert hatte. Die beiden Männer sind angeklagt, einen Mordauftrag übernommen zu haben.

Das Landgericht hatte im ersten Verfahren beide zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Sie hatten gestanden, den Auftrag eines 74-jährigen Vaters übernommen zu haben, seinen Sohn zu verprügeln und dessen Geliebte zu töten. Dadurch sollte der Sohn wieder zurück in die Familie geführt werden. Er hatte seine Frau und Kinder wegen der Geliebten verlassen.

Der Prozess musste wegen eines Verfahrensfehlers neu aufgerollt werden - ein Befangenheitsantrag gegen einen Richter hatte das Gericht des ersten Verfahrens fälschlich abgelehnt. Die damals beisitzende Richterin äußerte sich über das Aussageverhalten der Angeklagten im ersten Verfahren. Sie seien alle geständig gewesen, sagte sie. Jeder hätte gesagt, dass die Anklage zutreffend gewesen sei. Nunmehr wurde auch etwas über die Hintergründe und Motivation der Angeklagten bekannt, die Tat zu übernehmen. Geld soll dabei keine Rolle gespielt haben, hätten die Angeklagten ausgesagt. Zwar sei über einen Betrag von 2000 Euro gesprochen worden, aber das sei offensichtlich nur als ein formaler Dank vom Vater angeboten worden. Stattdessen hätten mehr oder weniger enge verwandtschaftliche oder persönliche Beziehungen eine Rolle gespielt. Wenn in diesen Kreisen eine ältere Person einen solchen Wunsch an jemandem herantrage, könne man schlecht ablehnen, hieß es.

Zumal die Angeklagten auch mitbekamen, wie der anstiftende Vater unter dem Verhalten seines Sohnes litt. Dessen Kinder - also die Enkel des Vaters - hätten ihren Großvater immer wieder nach ihrem Vater befragt. Sie verstanden offensichtlich nicht das Verhalten ihres Papas. Und der Großvater befürchtete, dass die Familie auseinanderbreche. Demzufolge hätten die Angeklagten auch unter einem Leidensdruck gelitten, hätten sie im ersten Verfahren zu Protokoll gegeben.

(begei)
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