Remscheid Muslimin soll schwimmen

Remscheid · Zum ersten Mal lehnte eine Schule einen Antrag von Eltern ab, ihre Tochter aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht zu befreien. Schuldezernent Henkelmann unterstützt diese Entscheidung. Jetzt läuft eine Klage.

In Remscheid werden zahlreiche muslimische Mädchen auf Wunsch der Eltern vom Schwimmunterricht befreit. Unter Berufung auf den Koran und das Recht auf Ausübung ihrer Religion (Religionsfreiheit) wurde dem Wunsch der Erziehungsberechtigten entsprochen. Jetzt lehnte eine Schule erstmals einen solchen Antrag ab, wie Schuldezernent Dr. Christian Henkelmann in öffentlicher Sitzung des Schulausschusses berichtete. Inzwischen beschäftigen sich Juristen mit dem Thema.

Mit Nachdruck machte Henkelmann klar, dass er die Entscheidung der Schule unterstütze. "Mich ärgert es sehr, dass es immer wieder solche Fälle gibt. Migration bringt auch gewisse Integrationspflichten mit sich", betonte er vor den Schulpolitikern. In dem konkreten Fall handelt es sich um eine Schülerin, deren muslimische Eltern nicht wünschen, dass die Tochter am Schwimmunterricht mit Mädchen und Jungen in naturgemäß wenig Körper bedeckender Kleidung teilnimmt. Als die weiterführende Schule ihren Antrag auf Befreiung ablehnte und nach BM-Informationen auch die Bezirksregierung in Düsseldorf diese Linie unterstützte, klagten die Eltern. Das Verfahren läuft zurzeit.

Die Diskussion über die von einigen Muslimen gewünschte Trennung der Geschlechter beim Baden und Schwimmen bekommt damit neue Nahrung. Erst kürzlich hatten muslimische Frauen einen reinen "Frauenbadetag" im Schwimmparadies H2O beantragt.

Beim schulischen Schwimmunterricht wird jedoch vor einem rechtlichen Hintergrund gestritten. Der sei allerdings nicht bundeseinheitlich geregelt. "Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass individuell entschieden werden soll", erklärte der Schuldezernent. Dabei müsse zwischen dem Bildungsauftrag einerseits und der Religionsfreiheit andererseits abgewogen werden.

Die Remscheider Schule berief sich bei ihrer Ablehnung auf Lehrpläne, nach denen Schwimmstunden Pflichtunterricht sind und die Schule demnach ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag zu erfüllen habe. "Ich stehe voll hinter der Schule", betonte Henkelmann. Eine Ausgrenzung von Mädchen sei den Integrationsbemühungen nicht dienlich.

Die Anzahl der Anträge auf Befreiung vom Schwimmunterricht steige in Remscheid. Henkelmann: "Ich sehe eine schleichende Islamisierung in unserer Gesellschaft." Im Übrigen sei im Koran nicht nachzulesen, was Eltern hier einfordern, sondern lediglich, "dass sich die Frau schamhaft richtig zu bedecken hat". Er hoffe nun, dass die Gerichte sich auf einen Präzedenzfall berufen: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem Fall pro Schule entschieden. Sie hatte ebenfalls einen Antrag muslimischer Eltern auf Befreiung ihres Jungen vom Schwimmunterricht abgelehnt — und bekam Recht.

(RP)
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