Remscheid Oberbürgermeister legt seine Nebenverdienste offen

Remscheid · Meist sitzt Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz vor sieben Uhr morgens in seinem Büro. Dann beginnt ein langer Arbeitstag. Ende offen. Neben den Tätigkeiten als Chef der Verwaltung nimmt der OB an vielen Sitzungen verschiedener Gremien teil. Eine nun veröffentlichte Liste führt 22 Mitgliedschaften auf. Dazu zählt ein Sitz im Hauptausschuss des Städtetages, im Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf, in der Gesellschaft der Freunde der Bergischen Universität oder im Aufsichtsrat der Stadtsparkasse und der EWR GmbH. Unter dem Stichwort "Netzwerken" lassen sich diese Tätigkeiten zusammenfassen. Allerdings gibt es eine Unterscheidung: bezahlte und unbezahlte Tätigkeit.

 Remscheids Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz.

Remscheids Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz.

Foto: HN

Die Kommunalverfassung schreibt vor, dass der OB alle seine Tätigkeiten offen legen muss. Damit soll für Transparenz gesorgt und Korruption vorgebeugt werden. Jedes Jahr muss der OB dem Rat seine Einkünfte vorlegen. Als Mitglied von sechs Aufsichtsräten erhält der OB 11.528 Euro. Von diesen Einnahmen, so schreibt es das Gesetz vor, muss er 5.528 Euro an die Stadtkasse abführen, 6000 Euro darf er für sich behalten. Aus seiner "ehrenamtlichen Tätigkeit im Hauptamt" im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Remscheid und des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes erhält er 18.212 Euro im Jahr. Von dieser Summe muss er nichts an die Kommune abführen. Das sieht ein Erlass vor. Gesetzlich noch nicht geregelt ist, ob Einnahmen aus der Tätigkeit bei der LBS und der Provinzial anteilmäßig abgeführt werden müssen. Solange keine einheitliche Rechtsauffassung dazu vorliegt, hat Mast-Weisz sich entschieden, die Summe oberhalb des Freibetrages abzuführen. Als monatliches Bruttogehalt überweist ihm die Stadt 9.185 Euro. Hinzu kommt eine Aufwandsentschädigung von 411, 30 Euro.

(cip)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort