Remscheid Pächterin fühlt sich von Stadt getäuscht

Remscheid · Petra Six muss die Firmenhalle auf dem von ihr gepachteten Grundstück abreißen. Die Miete aus der Halle sollte ihr als Altersvorsorge dienen. Sie wollte das Grundstück erwerben - die Stadt verkaufte es an den Nachbarn.

Drei Aktenordner füllt der Schriftverkehr zwischen Petra Six und der Stadt. Dabei geht es um ein Grundstück am Ostbahnhof, das die Pächterin gerne gekauft hätte, von der Stadt aber nicht bekommen hat. Aus der Perspektive von Petra Six liest sich der Fall wie die Geschichte einer undurchschaubaren Kungelei, deren Opfer sie wurde. Aus Sicht der Stadt besteht kein Grund zur Aufregung. Sie habe ein Grundstück an einen Interessenten verkauft - und dabei Recht und Gesetz eingehalten und noch ein Auge zugedrückt.

Als Petra Six 1994 das Grundstück von der Deutschen Bahn AG pachtete, hatte sie ein großes Ziel. Sie wollte die auf dem Grundstück befindliche Halle renovieren und dort ihre Schreinerei unterbringen. Die Halle und das Grundstück dienten ihr als Altersvorsorge. Schon beim Pachtvertrag mit der Deutschen Bahn hat sie immer wieder den Zeigefinger gehoben und gesagt, sie wolle das Grundstück erwerben, wenn es verkauft werden soll. In der Hoffnung, dass ihr so etwas wie ein Vorverkaufsrecht zustehe, unterschrieb sie einen Mietvertrag, in dem festgelegt ist, dass bei Rückgabe der Mietsache diese in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden muss.

Für Petra Six bedeutet dies: Sie muss die renovierte Halle abreißen. "Damit vernichte ich meine Altersvorsorge", sagt Petra Six. Ihre Firma ist inzwischen ausgezogen, das Objekt vermietet. Sie zeigt kein Verständnis dafür, warum die Stadt das Grundstück, welches sie von der Bahn erworben hat, nicht ihr veräußert habe. "Ich würde es heute noch sofort kaufen", sagt Petra Six. Doch das Grundstück ist bereits verkauft.

Die Stadt besitzt ebenfalls einen dicken Ordner über den Fall Petra Six und das Grundstück am Ostbahnhof. In dem sind alle Gespräche zwischen dem damaligen Baudezernenten Christian Henkelmann und Stadtentwickler Hans-Gerd Sonnenschein vermerkt. So habe die Stadt am 30. Oktober 2007 der Mieterin ausführlich erläutert, dass ihre Kaufanfrage nicht berücksichtigt werde. Grund: die benachbarte Firma habe ihren Flächenbedarf für eine Erweiterung konkretisiert und dabei "ihr" Grundstück mit einbezogen. Die Stadt hat den Expansionswunsch vorrangig behandelt.

Außerdem haben die Mitarbeiter des Bauordnungsamtes festgestellt, dass auf dem Grundstück Anbauten errichtet wurden ohne entsprechende Baugenehmigung. Da aber die Kündigung des Mitverhältnisses in Aussicht stand, hat die Stadt von einem bauordnungsrechtlichen Verfahren abgesehen.

Zum 31. Juli 2018 darf keine Halle mehr auf dem Grundstück stehen. "Was sind das für Machenschaften ?", fragt Petra Six. Der Beschwerdeausschuss hat den Fall an den Hauptausschuss verwiesen. Die Wirtschaftsförderung soll noch einmal den Kontakt zwischen dem neuen Eigentümer und der Noch-Mieterin herstellen. In der Hoffnung, dass sich eine für alle Parteien befriedigende Lösung findet.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort