Remscheid Prozess - 25-jährige Fahrerin lenkte ihr Auto auf die Gegenfahrbahn

Remscheid · Der Remscheider Verteidiger Nik Ritsch erreichte für die Angeklagte aus Wermelskirchen eine Geldstrafe von 1350 Euro wegen fahrlässiger Gefährdung.

 Das Landgericht Detmold - hier wurde der Fall verhandelt. (Symbolfoto)

Das Landgericht Detmold - hier wurde der Fall verhandelt. (Symbolfoto)

Foto: dpa, frg kno tig ve

Es war eine Irrsinnsfahrt, und nur dem Zufall ist es zu verdanken, dass es keine Opfer zu beklagen gab. Dafür, dass sie ihr Auto auf einer Landstraße bei Detmold mehrfach gezielt in den Gegenverkehr gelenkt hatte, musste sich eine 25-Jährige aus Wermelskirchen jetzt vor dem Landgericht Detmold verantworten. Sie kam mit einer Geldstrafe davon. Verteidigt wurde sie von einem Remscheider Anwalt.

Er habe wahnsinniges Glück gehabt, sagte einer der Zeugen im Prozess, "da passte keine Zeitung mehr dazwischen." An jenem 4. Juli, dem heißesten Tag des Jahres 2015, war die junge Frau aus Wermelskirchen, von ihrem Freund in Detmold kommend, über die so genannte Gauseköte in Richtung Paderborn gefahren. Hinter ihr befindliche Fahrer hatten beobachtet, dass sie zunächst angehalten hatte und offenbar eingeschlafen war. Dann setzte die 25-Jährige ihre Fahrt fort - mehrfach über ein längeres Stück auf der Gegenfahrbahn, sobald sie entgegenkommende Autos sah. Mindestens drei Mal entgingen diese nur durch schnelle Reaktion ihrer Fahrer einem Frontal-Zusammenstoß, der bei dem hohen Tempo unweigerlich Todesopfer gefordert hätte. Am Ende der landesweit bekannten mehrere Kilometer langen Fürstenallee kam der weiße BMW der Frau links vor einer Verkehrsinsel zum Stehen. Ein Zeuge nahm ihr dort den Autoschlüssel ab, um eine Weiterfahrt zu unterbinden. Die Polizei brachte die barfuß und nur leicht bekleidete Frau, die hysterisch reagierte, zunächst in die Psychiatrie. Einer der Autofahrer leidet noch immer unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Amtsgericht Detmold verhandelt, dann aber - weil es sich um versuchten Totschlag hätte handeln können - die Sache ans Landgericht abgegeben. Diesmal verlegte sich die 25-Jährige darauf, lediglich über ihren Remscheider Verteidiger Nik Ritsch einräumen zu lassen, dass sie sich nicht erinnern könne. Was die Zeugen bereits bei der Polizei ausgesagt hätten, werde wohl der Wahrheit entsprechen. Ihren Hausarzt hatte die Angeklagte im Vorfeld nicht von der Schweigepflicht entbinden wollen. Am wahrscheinlichsten sei eine so genannte Narkolepsie, eine selten auftretende Form von Schlafattacken, die noch Monate nach längerem intensiven Drogenkonsum plötzlich auftreten könnten - die Angeklagte war in der Vergangenheit bereits ein Mal unter Drogen am Steuer aufgefallen. Der Verdacht auf ein versuchtes Tötungsdelikt ließ sich so nicht erhärten, ebenso wenig wie auf einen versuchten erweiterten Suizid.

Das Gericht erkannte auf fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs und verhängte eine Geldstrafe von 1350 Euro, folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, aber auch der Verteidigung - Rechtsanwalt Nitsch hatte auf eine milde Strafe plädiert, weil es "keinen Anhaltspunkt für böse Absichten" gebe.

(upf)
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