Remscheid Prozess "Bachtalrunde" - Verteidigerin fordert Gutachten

Remscheid · Das Landgericht beschäftigt die Frage, ob der Angeklagte (37) gezündelt hat oder nicht. Das Opfer ist seine Ex-Frau.

Im Prozess vor dem Landgericht Wuppertal, in dem einem 37-jährigen Mann vorgeworfen wird, er habe versucht, seine Exfrau mittels Brandanschlag zu ermorden, geht es mittlerweile um das Gutachten eines Sachverständigen zum Brandanschlag. Vieles scheint darauf hinzudeuten, dass der Angeklagte tatsächlich seiner ehemalige Ehefrau in der Nähe der Bachtalrunde in Remscheid aufgelauert hatte. Er soll versucht haben, sie mit Benzin zu übergießen oder zumindest zu bespritzen.

Wie berichtet, hatte ein Rentner zufällig das Geschehen beobachtet und den Angreifer in die Flucht geschlagen. Der Brandsachverständige hat sein Gutachten vorgelegt. Die Frage ist: Hat der Angeklagte tatsächlich seine Exfrau auch angezündet? Gemäß dem Gutachten hätte die angenommene zur Verfügung stehende Menge Benzin ausgereicht, die Frau anzuzünden. Allerdings ist die genaue Menge des Benzins, die der Täter verwendet haben soll, nicht bekannt.

Ein Polizeibeamter hatte die am Tatort gefundene Plastikflasche mit einem Rest Benzin - der Boden der Flasche soll knapp bedeckt gewesen sein - ordnungsgemäß geleert und dann die Flasche entsorgt. Die Verteidigerin des Angeklagten sieht im Gutachten einen Widerspruch: Reichte das Benzin, um die Frau anzuzünden, dann hätte auch der Angreifer etwas davon beim Angriff mitbekommen müssen. Die Flammen wären dann unweigerlich auch auf ihn übergesprungen. Habe der Angreifer es aber nicht geschafft, die Geschädigte in Brand zu setzen, dann sei nicht genug Benzin vorhanden gewesen. Dann war es entweder ihr Mandant nicht gewesen oder der Anschlag hat nicht stattgefunden, sagte sie.

Aus diesem Grunde lehnt die Verteidigerin nicht nur das Gutachten als befangen ab, sondern stellte ihrerseits den Antrag, ein Gutachten des Anstaltsarztes einzuholen, der den Angeklagten bei der Einweisung in die Untersuchungshaft in Empfang genommen hatte. Es soll darlegen, ob er irgendwelche Brandspuren beim Angeklagten festgestellt hatte.

Darüber will das Gericht noch beraten.

(RP)
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