Remscheid Rechte bei neuer Wahl gescheitert

Remscheid · Zweiter Anlauf des Stadtrats zur Besetzung des Sparkassen-Verwaltungsrats bringt anderes Ergebnis.

Im Ratssaal blieb es still, doch war die Erleichterung spürbar - bei den Wahlgängen zur Besetzung des Verwaltungsrats der Stadtsparkasse setzen sich die Vorschläge der gemeinsamen Liste der übrigen Parteien durch. Vertreter von Pro Deutschland schafften es diesmal nicht, mit Hilfe von Fremdstimmen in das Krotrollgremium der so wichtigen Stadttochter einzuziehen, die zugleich Remscheids größter Arbeitgeber ist. Beim Wahlgang für die sachkundigen Mitglieder fiel das Votum diesmal klarer aus: 50 Ratsmitglieder votierten für die gemeinsame Liste von SPD, CDU, Grüne, FDP und Linke, zwei für Pro Deutschland - bei einer Enthaltung.

Der erneute Urnengang im Rathaus war mit Spannung erwartet worden, nachdem es bei der ersten Wahl am 7. April einen politischen Paukenschlag gegeben hatte. Mit Hilfe zweier Fremdstimmen wäre es Pro Deutschland fast gelungen, seinen Vertreter Andre Hüsgen in den Verwaltungsrat der Stadtsparkasse zu drücken.

Die erste Aufregung war groß. Darüber, wer die beiden "Überläufer" waren und was ihre Motive sein könnten, wurde eifrig spekuliert. Persönliche Abrechnungen wurden erwogen, denn durch eine Wahl Hüsgens verlöre FDP-Ratsgruppensprecher Wolf Lüttinger seinen Verwaltungsratssitz. Der war ihm im Zuge eines Deals mit den Grünen - sie hatten für sich einen Dezernentenposten ausgehandelt - in Aussicht gestellt worden. Bei der Wahl mit einer gemeinsamen Liste der Ratsparteien unterstützten die Grünen Lüttinger. Oder gibt es gar Ratsmitglieder, die als "U-Boote" der Rechtspopulisten still mit deren Positionen sympathisieren?

Oberbürgermeister Burkhard Mast-Meisz beanstandete die erste Wahl wegen eines Formfehlers, der offenbar niemandem aufgefallen war. Laut Gemeindeordnung müssen die Verwaltungsratsmitglieder und deren Stellvertreter in zwei getrennten Wahlgängen gewählt werden, was aber nicht geschehen war. Pro Deutschland sprach von einem "Winkelzug" und klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen das Vorgehen der Stadtspitze. Sofortigen Rechtsschutz für die Rechtspopulisten auf dem Weg einer einstweiligen Verfügung lehnte das Gericht ab. Die Klage im Hauptverfahren kann noch anders beurteilt werden.

(bu)
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