Remscheid/Düsseldorf Remscheid wird Umweltzone aufgezwungen

Remscheid/Düsseldorf · Regierungspräsidentin Anne Lütkes hat gegen den Willen der Stadt eine Umweltzone für die Innenstadt angeordnet. Es geht um den zentralen Innenstadtbereich zwischen Elberfelder Straße und Freiheitstraße. Die Umweltzone soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Der Luftreinhalteplan ist ab dem 1. Oktober rechtskräftig.

Feinstaub und Umweltzonen: Sieben Fakten
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Feinstaub und Umweltzonen: Sieben Fakten

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Foto: ddp

Am Freitag erreichte der Befehl aus Düsseldorf das Rathaus. Die Stadt hatte zuvor eine Frist verstreichen lassen, in der sie der Zone zustimmen sollte. Sie hält das Konzept für ungeeignet.

In einer Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen oder gelben Feinstaubplakette fahren. Fahrzeuge mit einer roten oder ohne Plakette sind in der Zone nicht mehr fahrberechtigt. Wer es trotzdem tut und erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen.

W.i.R fordert zivilen Ungehorsam

Stadt und Politik halten die Umweltzone nicht für das richtige Mittel, um die über den Grenzwerten liegenden Stickstoffdioxidbelastung an der Freiheit-straße zu reduzieren. Auch IHK und Kreishandwerkerschaft hatten gegen die Pläne interveniert. "Wegen der besonderen topographischen Situation der Stadt "sei "keine wesentliche Verbesserung" der Luftqualität zu erwarten, hatte die IHK in einer Stellungnahme erklärt. Oberbürgermeisterin Wilding betonte, dass neue Kosten auf die finanzschwache Kommune zukommen. 120.000 Euro müssten in der ersten Phase für Beschilderung und Personal ausgeben werden.

Lüttkes teilt all diese Bedenken nicht. Sie spricht weiterhin von einer "bedarfsgerechten Lösung", die die Freiheitstraße entlaste und zugleich "unerwünschte Umfahrungsverkehre" verhindere.

Wieland Gühne, Fraktionschef der Wählergemeinschaft, rief gestern zum "zivilen Ungehorsam" auf. Die Stadt müsse sich der Anordnung widersetzten. Es könne nicht sein, dass die Bezirksregierung der Stadt die Investition von vierstelligen Summen untersage und sie gleichzeitig dazu zwinge, 120.000 Euro für eine Maßnahme auszugeben, von deren Sinn der Rat nicht überzeugt sei.

Weitere verkehrlich wirkende Maßnahmen sind beispielsweise Neubeschaffung von Bussen der ÖPNV-Betreiber mit abgasärmerer Technik, Förderung des Radverkehrs, Optimierung des Verkehrsflusses und kommunales Energiemanagement.

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