Remscheid Sporterlass verunsichert Schulen

Remscheid · An Remscheider Grundschulen wächst die Unsicherheit, wer noch Sport unterrichten darf. Auslöser der Unruhe, die in ganz NRW grassiert, ist ein neuer Erlass. Er legt erstmals Qualifikationen fest, die Lehrer im Sportunterricht besitzen müssen.

 Lehrer, die Schwimmunterricht geben, müssen ab 2016 regelmäßig nachweisen, dass sie ein Kind aus dem Becken retten können.

Lehrer, die Schwimmunterricht geben, müssen ab 2016 regelmäßig nachweisen, dass sie ein Kind aus dem Becken retten können.

Foto: Janicki, Dietrich

Das soll Lehrer und Schulen vor Haftungsansprüchen bei Unfällen schützen. "Wir warten ab, welche Empfehlungen kommen", sagt eine Rektorin auf Nachfrage der BM. Lehrer befürchten, dass sie nicht mehr die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Denn viele Pädagogen haben Sport nicht studiert, sie unterrichten fachfremd.

"Alle werden mit Anfragen überrollt", sagt Markus Dobke, der im Sportamt für den Schulsport zuständig ist. Er verweist an Remscheids Schulrätin Brigitte Dörpinghaus. Grundsätzlich sollten die Rektorinnen erst einmal Ruhe bewahren. "Es laufen Gespräche zwischen allen Beteiligten." Der Sportunterricht an Remscheids Grundschulen wird weiter unterrichtet.

Lehrer könnten zwar eine Zusatzqualifikation für Sportunterricht erwerben. Allerdings gebe es im Regierungsbezirk Düsseldorf nur 20 Plätze in dem Kurs, der über ein halbes Jahr laufe und fast ein Zusatzstudium sei. Ihn wundere, so Dobke, dass Lehrkräften beim Schwimmunterricht eine Schonfrist eingeräumt werde, nicht aber für den anderen Sportunterricht. Bisher mussten Lehrer einmal ihre "Rettungsfähigkeit" nachweisen: Sie müssen zur tiefsten Stelle im Schwimmbecken hinabtauchen können, um ein Kind zu retten. Ab 31.11.2016 werde verlangt, dass sie dies alle vier Jahre nachweisen.

(RP)
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