Remscheid Stadt geht gegen unangemeldete Hunde vor

Remscheid · Immer wieder kommt es vor, dass Hundehalter ihre Tiere nicht zur Steuer anmelden. Verwaltung macht Bestandsaufnahme.

Immer mehr Remscheider entscheiden sich dazu, einen Hund zu halten. Waren 2008 noch rund 5300 Vierbeiner bei der Stadt angemeldet, sind es mittlerweile 6159. Die tatsächliche Zahl der Hunde aber dürfte deutlich höher liegen - immer wieder nämlich gibt es Fälle, in denen die Tiere nicht ordnungsgemäß bei der Stadt registriert sind. Die Folge: Der Verwaltung entgehen Tausende Euro Hundesteuer. Um gegen dieses Problem vorzugehen, führt die Verwaltung in den kommenden Wochen eine sogenannte Hundebestandsaufnahme durch. So sollen auch die Tiere erfasst werden, für die bislang keine Steuer bezahlt wurde.

In den letzten Tagen hat der Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung Anmeldebögen an die Bürger verschickt. Darin fordert sie Hundehalter, die ihren Vierbeiner bislang nicht angemeldet haben, auf, dies nachzuholen. Nach der Hundesteuersatzung der Stadt sind Halter verpflichtet, ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt oder Umzug nach Remscheid bei der Verwaltung anzumelden.

Wer dies nicht tut, dem droht mindestens ein Verwarngeld in Höhe von zwischen 25 und 55 Euro. Dies sei der Fall, wenn die Anmeldung um höchstens zwölf Monate versäumt wurde, erklärt Fachdienstleiter Bernd Imig. "Bei längeren Versäumnissen können bis zu 150 Euro fällig werden", so Imig - in einem Fall habe es sogar schon eine Strafe von über 1000 Euro gegeben.

Zusätzlich zum Verwarn- oder Bußgeld müssen betroffene Hundehalter auch die bislang nicht gezahlte Summe Steuergelder nachzahlen. Die Hundesteuer liegt derzeit bei 132 Euro jährlich, wenn ein Hund gehalten wird. Bei zwei Hunden steigt sie auf 165 pro Vierbeiner, ab dem dritten Hund auf 198 pro Tier. Deutlich teurer ist das Halten von sogenannten Listenhunden, die als besonders gefährlich gelten. In diesem Fall beträgt der Steuersatz 660 Euro pro Jahr und Hund. Was vielen Bürgern unklar sein könnte: Zugelaufene Hunde gelten als aufgenommen und sind anzumelden, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen beim Fundbüro der Stadt gemeldet oder weitergegeben wurden. Die Stadt behält sich vor, die Bestandserhebung durch örtliche Kontrollen zu überprüfen.

Schon 2012 gab es eine solche Aktion. "Das hat sich gelohnt", sagt Bernd Imig. Es komme auch zu Fällen, in denen Hundehalter die Verwaltung auf Bürger hinweisen, von denen sie vermuten, dass sie die Steuer nicht zahlen. Eines sei aber wichtig: "Wer die Anmeldung bis zum 24. Oktober nachholt, den erwartet kein Bußgeld, sondern lediglich die Nachzahlung der bisher aufgelaufenen Steuer", so Imig. Die Stadt plant in diesem Jahr mit rund 840.000 Euro Einnahmen durch die Steuer - demnächst neu registrierte Hunde nicht eingerechnet.

(tsp)
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