Remscheid Stadt gibt dem Baumschutz neue Regeln

Remscheid · Fällung von zwei alten Zedern am Hasten war einer der Auslöser. System der Ersatzpflanzungen wurde überarbeitet.

 Groß war Ärger, als in Hasten zwei mächtige Zedern gefällt wurden. Jetzt hat die Stadt der Baumschutzsatzung neue Koordinaten gegeben.

Groß war Ärger, als in Hasten zwei mächtige Zedern gefällt wurden. Jetzt hat die Stadt der Baumschutzsatzung neue Koordinaten gegeben.

Foto: Jürgen Moll

Der Aufschrei war groß, als Mitte November 2016 für ein geplantes Bauprojekt neben dem Gesundheitshaus am Hasten zwei mächtige alte Zedern gefällt wurden. Aufgebrachte Bürger riefen die Stadt und auch den Bezirksbürgermeister an. Die beiden seltenen Bäume, geschätzt 120 bis 150 Jahre alt, hatten einen Stammumfang von 4,50 und 3,50 Meter. Vermutlich als Schmuck eines Villengartens waren sie einst gepflanzt worden.

Einwände konnte die Stadt nicht erheben. Denn die Nadelbäume fallen nicht unter die Baumschutzsatzung der Stadt. Das soll sich nun ändern. Die Fällung habe gezeigt, dass eine Überarbeitung der Satzung, die sich aus Sicht der Stadt grundsätzlich bewährt hat, notwendig ist, argumentierte Ende des Jahres der Landschaftsbeirat.

Wichtige Änderung: Wertvolle alte Nadelbäume ab einem Stammumfang von 2,50 Meter gehören jetzt zu den geschützten Exemplaren. "Insbesondere in älteren Parkanlagen kommen einzelne mächtige Nadelbäume vor", schreibt die Stadt in ihrer Vorlage für die Politik. Insgesamt sind es etwa 50 Exemplare im Stadtgebiet. Neu aufgenommen wurde auf Wunsch des Landschaftsbeirates auch die im Stadtgebiet eher seltener anzutreffende Salweide. Der Baum gilt als wichtigste Futterpflanze der Bienen und habe somit eine besondere ökologische Bedeutung.

Die Überwachung der Baumschutzsatzung im grünen Remscheid ist arbeitsaufwendig. Darum wurde bei der Neufassung auch eine Lockerung aufgenommen. Bäume mit mehreren Stämmen sollen künftig erst ab einem Stammumfang eines Einzelstamms ab 50 Zentimeter geschützt werden. Das wird damit begründet, dass diese Bäume mit "naturschutzfachlich weniger wertvoll" sind.

Geändert wurden auch die Regeln zur Befreiung von der Baumschutzsatzung, sowie das Thema Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen. Mancher Grundstückinhaber macht es sich einfach, wenn er einen Anbau oder eine Garage plant. Er kreuzt auf der Karte die Bäume an, die fallen sollen, macht aber keine Vorschläge, wo die notwendige Ersatzpflanzung geschehen könnte. In diesem Fällen erlaubt die Satzung, den Antragstellern zumindest einen Teil der dadurch entstehenden Personalkosten in Rechnung zu stellen. Denn die Suche nach einem geeigneten Ort ist aufwendig, berichtet Frank Stiller, Abteilungsleiter in der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt.

Häufig kommt es auch zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Stadt und Antragsteller, ob ein geschützter Baum krank ist und deshalb gefällt werden darf. Hier sollen künftig im Zweifelsfall auch Fachgutachten von den Antragsstellern eingefordert werden können.

(hr)
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