Remscheid Stadt: kein Geld für Schulsozialarbeit

Remscheid · Jugendhilfeausschuss fordert den Rat auf, die Finanzierung dieser Arbeit zu sichern. Neuhaus: Aufgabe des Landes.

 Am landesweiten Aktionstag "Schulsozialarbeit muss bleiben" hatten die Remscheider Akteure 2014 auf dem Rathausplatz Schaufensterpuppen aufgebaut, um die Aufmerksamkeit der Passanten zu wecken.

Am landesweiten Aktionstag "Schulsozialarbeit muss bleiben" hatten die Remscheider Akteure 2014 auf dem Rathausplatz Schaufensterpuppen aufgebaut, um die Aufmerksamkeit der Passanten zu wecken.

Foto: HN (Archiv)

Über eines waren sich die Politiker des Jugendhilfeausschusses einig: Die Aufgaben der Sozialarbeiter an den Schulen gehören zu den Stützpfeilern der Sozialpolitik für Kinder aus armen und sozialschwachen Familien. Doch wer diese Arbeit weiter auskömmlich finanzieren soll, darüber herrscht Uneinigkeit. Ende des Jahres läuft der kommunale Beitrag von 220.000 Euro zur Finanzierung aus. Neues Geld ist im Haushaltsjahr 2018 nicht vorgesehen. Zahlt die Stadt nicht, kann das aktuelle Niveau der Arbeit nicht gehalten werden. Im Landeshaushalt 2018 sind bereits Gelder für diese Aufgaben durch eine Verpflichtungsermächtigung vorgesehen.

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben mit einem Antrag den Rat nun aufgefordert, Mittel in den Haushalt für die Schulsozialarbeit einzustellen. Der Antrag stammt aus der Feder von Ralf Noll, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit und war vorher mit der Vorsitzenden des Ausschusses, Gabi Leitzbach (SPD), abgestimmt. In dem Antrag kommt deutlich der Wille zum Ausdruck, nicht immer von Jahr zu Jahr schauen zu müssen, sondern die "etablierte Schulsozialarbeit" in Gänze und auf Dauer zu erhalten. An Bund, Land und Kommunen wird appelliert, die Gelder dafür zur Verfügung zu stellen.

Diana Mucha (Kompazz) und Matthias Spaan (Die Verlässliche) stellten dem Ausschuss die vielfältigen Aufgaben vor. Die Felder der Schulsozialarbeit lassen sich in drei Bereich unterteilen: die Arbeit der festangestellten Sozialarbeiter an Schulen, die Sozialarbeit, die den Übergang von Schule und Beruf begleitet und die zeitlich befristete Unterstützung von Familien bei den Anträgen für Gelder aus dem Bundesteilhabepaket (BuT). Kindern soll durch das BuT ermöglicht werden, in Sportvereine gehen zu können, ein Instrument zu lernen oder auch Nachhilfeunterricht zu erhalten. Dahinter steckt die Grundidee, dass die soziale Herkunft nicht über die Zukunft der Kinder entscheiden soll. Sozialdezernent ThomasNeuhaus erinnerte daran, dass der Bund das Bundesteilhabegesetz auf den Weg gebracht habe, sich aber bei der Finanzierung nach drei Jahren wieder verabschiedet hat. Nach dem Prinzip, wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen, gab Neuhaus die Verantwortung an die zuständige Landesregierung weiter. "Wir sind keine Ausfallbürgen für die Stellen, die eigentlich verantwortlich sind", sagte Neuhaus. Schulsozialarbeit sei keine kommunale Aufgabe.

Matthias Spaan stellte die aus seiner Sicht bedauerlichen Konsequenzen vor, wenn nicht weiter für die Schulsozialarbeit wie bisher bezahlt werde. Dann müssten sich zum 30. September elf Sozialarbeiter beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden.

(RP)
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