Remscheid Stadt: Verkaufsoffene Sonntage nicht gefährdet

Remscheid · Strengere Maßstäbe nach Urteil des OVG Münster. Genehmigungen für dieses Jahr sind schon erteilt.

 Jürgen Beckmann ist Chef des Ordnungsamtes.

Jürgen Beckmann ist Chef des Ordnungsamtes.

Foto: Hertgen (Archiv)

Flanieren und shoppen am Sonntag - das ist ein beliebter Freizeitspaß für die ganze Familie und für den Einzelhandel eine gute Werbung. Aber ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster lässt Veranstalter und die Stadt aufhorchen. Es hat entschieden, dass verkaufsoffene Sonntage einen echten Anlass haben müssen und kein Selbstzweck sein dürften. Jürgen Beckmann, Leiter des Ordnungsamtes, sieht die für dieses Jahr geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Remscheid nicht gefährdet - der nächste ist am kommenden Sonntag in Lennep. "Die Regeln sind nicht geändert, nur die Auslegung ist gerichtlich konkretisiert", sagt er.

Geklagt hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Sie wehrt sich gegen zu liberale Öffnungszeiten. Nun hat das OVG strenge Regeln festgelegt, wann einer Kommune geöffnete Läden an Sonntagen erlaubt. Die Richter hielten es für unzulässig, ein Kinderfest im Velberter Bezirk Neviges als Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag zu nehmen - die Geschäfte blieben zu.

In Remscheid ist die Verordnung 2016 für verkaufsoffene Sonntage längst politisch entschieden. Zum Prozedere: Jeweils nach der Sommerpause setze sich eine Konsensrunde aus Interessenvertretern zusammen, um die Regelung zu besprechen und die Termine abzustimmen - dazu gehöre Stadt mit Stadtmarketing, Marketingräte, IHK, Einzelhandelsverband, Kirchen, Parteien, Gewerkschaften und Veranstalter. Die Verwaltung erarbeitet danach eine Vorlage für die Politik, die die jeweilige Verordnung dann beschließt.

Jährlich dürfe in Lennep, Lüttringhausen und Remscheid jeweils vier Sonntage verkaufsoffene Sonntage in Verbindung mit einer publikumswirksamen Veranstaltung oder einem Traditionsfest angeboten werden. Bis auf Lüttringhausen schöpfen die anderen Stadtteile ihr Kontingent aus. Angesichts des jüngsten Urteils werde man in der nächsten Konsensrunde möglicherweise genauer hinschauen müssen.

(RP)
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